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AGG: Im Sozialplan können Sie nach Altersgruppen differenzieren
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet u. a. eine Diskriminierung wegen des Alters. Allerdings stellt nicht jede unterschiedliche Behandlung verschiedener Altersgruppen gleich einen Verstoß gegen das AGG dar. Entscheidend ist der Einzelfall.
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