AGG: Ohne Beweis keinen Schadensersatz
-
Experte
Beiträge:
939
Registriert seit:
18.08.2010
-
Heiko Klages, verfasst am: 17.02.2009, 13:52
AGG: Ohne Beweis keinen Schadensersatz
Verlangt ein Arbeitnehmer wegen Diskriminierung und damit Verstoßes gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Schadensersatz, so muss er diese beweisen. Mit dieser Formel wiesen die Richter am LAG Berlin-Brandenburg die Klage einer Mitarbeiterin wegen angeblichen Verstoßes gegen das AGG zurück (Urteil vom 12.02.2009, Az.:2 Sa 2070/0
.
Ganzen Artikel anzeigen
-
als Favorit markiert
gelöstes Thema
unbeantwortet
geschlossen
Thema hat Priorität
Hinweis zur Rechtsthematik
Aufgrund der unvorhersehbaren und laufenden Änderungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung können weder experto.de noch die in diesem Bereich tätigen Experten eine Haftung für die juristische Richtigkeit und Aktualität der von ihnen gelieferten Inhalte übernehmen. Artikel aus dem rechtlichen Bereich dienen nur allgemeinen Informationszwecken und der allgemeinen Erläuterung von Rechtsfragen. Sie ersetzen in keinem Fall die einzelfallbezogene Rechtsdienstleistung durch nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz und anderen Gesetzen dazu befugte Personen oder Stellen.