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AGG: Wann Sie männliche Bewerber nicht berücksichtigen müssen
Grundsätzlich ist es Ihnen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten, offene Stellen nur für weibliche oder nur für männliche Bewerber auszuschreiben. Eine solche geschlechtsbezogene Ausschreibung wird schnell eine nach dem AGG unzulässige Diskriminierung wegen des Geschlechts darstellen. Das gilt aber nicht in jedem Fall.
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