AGG: Diskriminierung wegen vermuteter Behinderung unzulässig
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Heiko Klages, verfasst am: 29.12.2009, 11:04
AGG: Diskriminierung wegen vermuteter Behinderung unzulässig
Eine nach AGG unzulässige Diskriminierung kann schon vorliegen, wenn Sie die Ungleichbehandlung nur aufgrund einer vermuteten Behinderung vornehmen. Dies hat das BAG mit Urteil vom 17.12. 2009, Az. 8 AZR 670/08, entschieden.
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