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Neuer Gründungszuschuss
Der unter dem Namen "Ich-AG" bekannte Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit kann seit dem 1. Juli 2006 nicht mehr neu beantragt werden. Nun ist auch mit dem Überbrückungsgeld Schluss. Seit dem 1. August 2006 werden Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus nach einem neuen Konzept gefördert. Um einen "Gründungszuschuss" beantragen zu können müssen demnach bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
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