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Existenzgründungszuschuss: Neues Urteil
Der Existenzgründungszuschuss wird als Gründungszuschuss für arbeitslose Existenzgründer gezahlt. Für die Berechnung wird das zuletzt bezogene Arbeitslosengeld und Nebeneinkommen herangezogen. Nun hat sich durch das Urteil des Bundessozialgerichts bei der Berechnung etwas geändert.
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Neues Urteil
Wie wirkt sich dieses Urteil aus auf Empfänger von Hartz IV, wenn diese sich selbständig machen wollen. Ist dieses wie bisher eine kann Leistung oder haben solche Bezieher nun auch ein gesetzlicher Anspruch solch eine Leitung zu Beziehen.