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Buchführung für Ihre Ich-AG- aber wie?
Die Buchführung für die Ich-AG dürfte Sie nicht vor unlösbare Probleme stellen. Sie dürfen sich nämlich als Ich-AG auf eine einfache "Einnahmen-Überschuss-Rechnung" zur Gewinnermittlung zurückziehen, wenn Sie als Kleingewerbetreibender nach der ab 2004 gültigen Regelung beim Umsatz die Grenze von 350.000 Euro und beim Gewinn 30.000 Euro nicht überschreiten.
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