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Ich-AG: Auch bei Verlusten an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen
Wenn Sie einen Existenzgründerzuschuss (Ich-AG) erhalten, müssen Sie als pflichtversicherter Selbstständiger Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Und zwar auch dann, wenn Sie aus Ihrer unternehmerischen Tätigkeit nur Verluste erzielen oder zusätzlich zum Existenzgründerzuschuss Arbeitslosengeld II erhalten.
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