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Ich-AG darf auch Arbeitnehmer beschäftigen
Der Gesetzgeber billigt dem Inhaber einer Ich-AG jetzt zu, Arbeitnehmer zu beschäftigen. Damit soll einigen in der Praxis deutlich gewordenen Problemen abgeholfen werden. Es hatte sich gezeigt, dass beispielsweise Vertretungsprobleme bei einer Ich-AG mit Kundenverkehr oder im Fall von Arbeitsunfähigkeit auftreten konnten.
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