Vorbereitung der Betriebsratswahl: keine Abmahnung möglich
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Heiko Klages, verfasst am: 15.12.2010, 17:05
Vorbereitung der Betriebsratswahl: keine Abmahnung möglich
Die durchführung von Betriebsratswahlen beschäftigt immer wieder die Arbeitsgerichte. Gelegentlich reagieren Arbeitgeber auf die Bestrebungen, einen Betriebsrat im Unternehmen zu installieren, mit einer Abmahnung. Die Vorbereitung einer Betriebsratswahl berechtigt Sie aber nicht, eine Abmahnung auszusprechen (Arbeitsgericht Kiel, Urteil vom 16.09.2010, Az: 5 Ca 1030 d/10).
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