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Kopftuchverbot: Umgehung durch Mütze rechtfertigt Abmahnung
Die Frage, ob Frauen ein Kopftuch am Arbeitsplatz tragen dürfen, beschäftigt immer wieder die Gerichte und die Medien. Zuletzt hatte sich das BAG mit einer Abmahnung zu beschäftigen, die das Land NRW einer Lehrerin erteilt hatte, die statt des verbotenen Kopftuchs eine Mütze trug (Urteil vom 20.08.2009, Az.:2 AZR 499/0
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Gleichbehandlung?
Ich selbst bin Bekenntnislos, mit einem Katholiken verheiratet. Kinder nicht getauft, alle Drei nehmen bzw.nahmen freiwillig am kath. Religionsunterricht in den Schulen teil. Sie sollen, wenn sie alt genug sind, sich selbst entscheiden können, ob sie einer religiösen Gemeinschaft beitreten oder auch nicht. Dazu finde ich es wichtig , dass sie um solch eine Entscheidung treffen zu können, auch das notwendige Wissen dafür erhalten.
Dieses könnte ich Ihnen nur einseitig aus meiner Sicht vermitteln. Auch über den Islamischen Glauben u.deren Menschen versuche ich Ihnen soviel wie möglich mitzuteilen. Trotz meines Nichtglaubens möchte ich,dass meine Kinder lernen auch den Glauben anderer Menschen zu akzeptieren und vor allem zu respektieren. Somit sind solche Urteile in meinen Augen nicht nachvollziehbar.
Würden heute alle anderen Lehrerinnen an dieser Schule beginnen einen Kopfschmuck in Form von Mützen , Kappen oder modischen Tüchern zu tragen, wäre sich wieder die Einzigste, welche heraus stechen würde , da sie nach diesem Urteil nicht mal dies mehr tragen darf. Was hat denn das mit Gleichbehandlung zu tun? Es gibt viele gute, aber auch schlechte Lehrer, allerdings würde mir nie einfallen dies nach Äußerlichkeiten bzw. an deren Glauben oder nicht Glaube zu beurteilen.