Direktionsrecht: Wenn Mitarbeiter Sicherheitsvorschriften missachten ...
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Heiko Klages, verfasst am: 08.12.2010, 21:44
Direktionsrecht: Wenn Mitarbeiter Sicherheitsvorschriften missachten ...
Im Rahmen Ihres Direktionsrechts bestimmen Sie als Arbeitgeber, wie Mitarbeiter ihre arbeitsvertraglichen Verpflichtungen zu erfüllen haben. Dazu gehört auch der Erlass von Sicherheitsvorschriften. Das Sie die Missachtung von Sicherheitsvorschriften nicht einfach hinnehmen müssen, zeigt ein Urteil des LAG Rheinland-Pfalz vom 11.02.2010,
Aktenzeichen: 11 Sa 582/09.
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