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Abmahnung kann bei verbaler sexueller Belästigung erforderlich sein
Grundsätzlich sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, Mitarbeiter vor sexuellen Belästigungen durch Kollegen zu schützen. Handelt es sich aber "nur" um verbale Belästigungen, die von einem langjährigen Mitarbeiter ausgehen, so kann eine Abmahnung vor einer Kündigung notwendig sein.
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