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Nach der Abmahnung ist eine Kündigung nicht mehr möglich
Erteilen Sie einem Mitarbeiter wegen einer Pflichtverletzung eine Abmahnung, so können Sie nicht wegen desselben Vorfalls kündigen. Das gilt auch in den ersten 6 Monaten des Arbeitsverhältnisses, in denen das Kündigungsschutzgesetz noch nicht greift.
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