Abmahnung oder Kündigung: Sie müssen sich entscheiden
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Heiko Klages, verfasst am: 03.05.2011, 15:45
Man sollte eigentlich meinen, dass es sich inzwischen herumgesprochen hat: Arbeitgeber dürfen nicht wegen desselben Vorfalls erst eine Abmahnung und dann eine Kündigung aussprechen. Aber selbst in den Justizbehörden passiert dieser Fehler, wie ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 28.4.2011 zeigt (Az.: 25 Sa 2684/10).
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