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Abmahnung und gleichzeitige Kündigung nicht möglich
Folgende Formulierung findet sich nach wie vor immer wieder: "Aufgrund des oben näher beschriebenen Fehlverhaltens erteilen wir Ihnen hiermit eine Abmahnung. Gleichzeitig sprechen wir hiermit die Kündigung des Arbeitsverhältnisses aus." Diese gleichzeitige Abmahnung und Kündigung geht nicht.
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