Abmahnung + Arbeitsrecht: Mitarbeiter bei unwirksamer Abmahnung ohne Widerrufsanspruch
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Heiko Klages, verfasst am: 18.11.2010, 17:28
Abmahnung + Arbeitsrecht: Mitarbeiter bei unwirksamer Abmahnung ohne Widerrufsanspruch
Abmahnung & Arbeitsrecht: Eine unangenehme Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Als Arbeitgeber ist es jedoch Ihr gutes Recht, auf festgestelltes Fehlverhalten von Mitarbeitern mit einer Abmahnung zu reagieren. Ein genauso gutes Recht haben Mitarbeiter, sich vor dem Arbeitsgericht gegen eine Abmahnung zu wehren.
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