P-Konto: Vorteile für Verbraucher

Seit dem 1. Juli 2010 bietet das P-Konto den Verbrauchern viele Vorteile. Sie sind mit dem Pfändungsschutzkonto unabhängig von der Art des Einkommens bis zu 985,15 Euro vor dem Zugriff der Gläubiger geschützt. Außerdem können die in einem Monat nicht verbrauchten Guthaben auf den Folgemonat übertragen werden. Alle Vorteile im Überblick.

Seitdem das Gesetz zur Reform des Kontopfändungsschutzes in Kraft getreten ist, bietet das neue P-Konto den Verbrauchern zahlreiche Vorteile. Mit der Einführung des Pfändungsschutzkontos (P-Konto) hat der Gesetzgeber sein Ziel erreicht, einen effektiven Schutz bei Kontopfändungen für alle Bürgerinnen und Bürger zu gewährleisten.

Das P-Konto und seine Vorteile
Das P-Konto stellt eine Sonderform eines normalen Girokontos dar. Seit dem 1. Juli 2010 ist jedes Kreditinstitut verpflichtet, ihren Kunden auf Antrag ein bestehendes Konto in ein P-Konto umzuwandeln.

Wurde ein Girokonto in ein P-Konto umgewandelt, so hat dies für Verbraucher den Vorteil, dass auf dem Pfändungsschutzkonto ein Basispfändungsschutz in Höhe eines Pfändungsfreibetrages (985,15 Euro pro Monat bei Ledigen ohne Unterhaltsverpflichtungen) besteht. Im Falle einer Zustellung eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses kommt es nicht mehr zu einer Leerung oder Sperrung des P-Kontos.

P-Konto: Vorteile im Überblick

  • Der Grundfreibetrag in Höhe von 985,15 kann nicht gepfändet werden
  • Der Grundfreibetrag kann auf Antrag erhöht werden
  • Der Pfändungsschutz auf dem P-Konto wird unabhängig von der Art des Einkommens gewährt
  • Sozialleistungen und Kindergeld werden besser geschützt
  • Im normalen Geschäftsverkehr ist das P-Konto ein normales Girokonto.
  • Keine Kündigung beim P-Konto bei Pfändungen

Dieser Grundfreibetrag in Höhe von 985,15 Euro auf dem P-Konto kann sogar noch erhöht werden, zum Beispiel wenn Unterhaltspflichten bestehen, einmalige Sozialleistungen oder Kindergeld gezahlt wird.

Übertragen von Guthaben auf dem P-Konto
Sofern vom Pfändungsschutz eines P-Kontos Gebrauch gemacht wird, können nicht genutzte Guthaben auf den Folgemonat übertragen werden. Ein Übertrag in den übernächsten Monat ist allerdings nicht möglich. Ein sehr wichtiger Vorteil des neuen P-Kontos.

Das P-Konto ist von der Art des Einkommens unabhängig
Anders als nach der Rechtslage bis zum 30. Juni 2010 ist beim P-Konto noch ein weiterer Vorteil zu erwähnen: Es kommt beim P-Konto nicht darauf an, aus welchen Einkünften das Guthaben auf dem P-Konto herrührt. Der Pfändungsschutz des P-Kontos greift daher auch bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit, sodass auch Girokonten von selbstständig tätigen Unternehmern als P-Konto geführt werden können.

Keine Kündigung des P-Kontos
Girokonten sind für die Teilnahme am Arbeits- und Wirtschaftsleben zwingend erforderlich. Mit dem P-Konto werden Kündigungen von Girokonten wegen des Zugriffs von Gläubigern weitgehend vermieden.

Somit bietet das P-Konto den Verbrauchern als weiteren Vorteil die Gewissheit, dass sie nicht mehr wegen Kontolosigkeit vom bargeldlosen Zahlungsverkehr ausgeschlossen und in einen Schuldenkreislauf gedrängt werden.

Hier finden Sie weitere Informationen zum P-Konto und seinen Vorteilen.