Kindergeld: ab 2016 Steuer-ID bereit halten

Ab 1. Januar 2016 kommt eine Anspruchsvoraussetzung für das Kindergeld hinzu: Die Familienkassen benötigen die steuerlichen Identifikationsnummern (IdNr) der Kinder. Diese wird bereits bei der Geburt eines Kindes festgelegt, und bleibt ein Leben lang bestehen.

Was das für Sie bedeutet und welche Neuerungen zum Kindergeld auf Sie zukommen, lesen Sie in diesem Artikel.

Familienkasse: Kindergeld ab 2016

Die Steuer-ID dient einer Person zur eindeutigen Identifizierung in steuerlichen Fragen. Beim Kindergeld handelt es sich um einen Freibetrag, weshalb diese Angabe verpflichtend ist. Sobald die Nummer vergeben ist, gilt sie für das restliche Leben und ist unabhängig von Adressänderungen oder Eheschließungen.

Erforderlich sind die Steuernummern der Eltern und ihrer Kinder. Erst dann soll künftig Kindergeld ausbezahlt werden. Wer die Steuer-ID noch nicht eingereicht hat, muss sich keine Sorgen machen. Bezieher erhalten es weiterhin auf ihr Konto überwiesen. Im Laufe des Jahres werden sie von ihrer Familienkasse kontaktiert, um die fehlenden Angaben nachzureichen.

Um Doppelzahlungen zu vermeiden, soll nur ein Elternteil seine Daten hinterlegen. Es sollte der Teil sein, der den Antrag stellt oder bereits Kindergeld bezieht. Neuanträge müssen die Steuer-ID immer enthalten. Alle anderen haben das Jahr über Zeit, der zuständigen Familienkasse ihre Steuer-Identifikationsnummer mitzuteilen. Ein formloses Schreiben mit Angabe der Daten genügt. Die Steuer-ID muss schriftlich übermittelt werden, ein Telefonat wird nicht akzeptiert.

Abwarten, bis sich die Familienkasse meldet

Eine Familienkasse kann die nötige Steuernummer direkt beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ermitteln. Dafür benötigt es keinen Anruf und auch keinen Brief von Ihnen. Warten Sie ab, bis sich die Familienkasse bei Ihnen meldet und Sie um die Angabe der Steuer-ID bittet. Bei "Bestandskunden" muss die Steuernummer nicht zwingend zum 01.01.2016 vorliegen.

In der Regel geschieht das vollautomatisch und Sie müssen gar nichts tun. Sollten Sie einen Brief erhalten, müssen Sie die Nummer nachreichen. Der Gesetzgeber sieht vor, dass Kindergeld ab 2016 bis Jahresende kulant ausbezahlt wird. Erst im Jahr 2017 erfolgen Streichungen, sofern es an einer Steuer-ID fehlen sollte.

Die Steuer-ID des Kindes

Wer Kindergeld ab 2016 beziehen möchte, muss die steuerliche Identifikationsnummer auf Anfrage der Familienkasse rechtzeitig einreichen. Seit 2008 erhält jeder neugeborene Bürger diese Nummer direkt mit der Geburt zugeteilt. Im Normalfall genügt ein Blick auf die Lohnsteuerabrechnung, um die Steuer-ID zu finden.

Tipp: Das Bundeszentralamt für Steuern kann Ihnen die Nummer per Post zusenden.

Neugeborene und Zuwanderer erhalten die Nummer zugeschickt, sobald sie beim zuständigen Einwohnermeldeamt registriert sind. Sollte das Neugeborene noch keine Steuernummer erhalten haben, warten Sie mit dem Antrag für das Kindergeld ab 2016. Ein Antrag wird erst dann bearbeitet, wenn er vollständig vorliegt.

Anders verhält es sich bei deutschen Kindern, die im Ausland leben. Ob sie eine deutsche Steuer-ID haben, ist von Fall zu Fall unterschiedlich – im Regelfall jedoch nicht. Deutsche Bürger erhalten im Ausland eine Steuernummer, wenn sie hierzulande steuerpflichtig sind.

Darüber hinaus kann ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Das ist dann der Fall, wenn ein Elternteil in Deutschland kindergeldberechtigt ist. Hier ist die Identität mit landesspezifischen Registriernummern nachzuweisen.

Erhöhung: Kindergeld ab 2016

Die zuständige Familienkasse muss die Steuer-ID der Eltern und Kinder kennen. So sollen doppelte Zahlungen vermieden werden. Jeder Kindergeldberechtigte muss eindeutig identifizierbar sein. Daher wurde die Angabe der Steuer-ID für Kinder verpflichtend vorgeschrieben.

Gute Nachricht: Das Kindergeld ab 2016 erhöht sich um zwei Euro pro Monat. Für das Jahr 2017 ist keine weitere Erhöhung geplant.