Schritt für Schritt eine Kur beantragen

Eine Mutter-Kind-Kur beantragen Sie bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Diese entscheidet über Ihren Antrag. Wir helfen Ihnen, den Überblick über die Formalitäten zu behalten.

Wie Sie eine Mutter-Kind-Kur beantragen

Bei der Krankenkasse erhalten Sie die erforderlichen Antragsformulare. Der nächste Gang führt Sie zum Arzt. Er stellt das Attest aus und erklärt, dass die Kurmaßnahme medizinisch notwendig ist. Ist Ihr Kind krank, braucht es ebenfalls ein Attest vom Kinderarzt.

Wo bekomme ich Hilfe bei der Antragstellung

Wenn Mütter oder Väter eine Kur beantragen, sind sie entweder krank oder nervlich angegriffen. In dieser Situation fehlt ihnen die Energie, um eine Kur zu beantragen. Deshalb empfehle ich Ihnen, eine Mutter-Kind-Kur über einen Wohnfahrtsverband wie zum Beispiel der Caritas zu beantragen. Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich beraten. Hier erhalten Sie die Antragformulare, wichtige Informationen und verständnisvolle Beratung.
Auf der Internetseite des Müttergenesungswerks finden Sie eine Beratungsstelle ganz in Ihrer Nähe.

Worauf muss der Arzt bei der Antragstellung achten?

Mit dem Antrag von der Beratungsstelle oder der Krankenkasse gehen Sie zu Ihrem Arzt. Je nachdem, ob Sie erkrankt sind oder ob Ihr Gesundheitszustand stark angegriffen ist, verordnet er Ihnen eine Mutter-Kind-Kur als Rehabilitations- oder Vorsorgemaßnahme. Deshalb ist es ganz wichtig, dass Sie ihm Ihre genaue Lebenssituation schildern. Zählen Sie detailliert alle gesundheitlichen Einschränkungen auf wie zum Beispiel Rückenschmerzen, Schlafprobleme, Migräne, Allergien. Mütter neigen dazu, auf die Zähne zu beißen und ihre gesundheitlichen Probleme zu ignorieren. Damit Ihr Kurantrag bewilligt wird, sind aber alle Details wichtig.

Wer entscheidet über den Kurantrag?

Wenn Sie alle nötigen Formulare bei Ihrer zuständigen Krankenkasse eingereicht haben, entscheidet diese über Ihren Kurantrag. Mutter-Kind-Kuren gehören zu den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Trotzdem nimmt die Zahl der Ablehnungen immer mehr zu. Im nächsten Artikel lesen Sie, wie Sie Widerspruch einlegen können.

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