Was passiert wenn ich mit dem Wagen meines freundes einen Unfall baue?

gefragt von weimar am 22.08.2008, 10:46
Schlüsselwörter: Kurzkennzeichen, Unfall, Wagen, versichert

Guten Tag Herr Wittenburg, die Sachlage ist etwas verzwickt ein freund hat mir seinen wage geliehen, der war jedoch nur auf Kurzkennzeichen angemeldet und ich habe einen Unfall mit diesem Wagen verursacht, womit muss ich jetzt rechnen bin ich trotzdem versichert?

Beantwortet von Bert Wittenburg
am 25.08.2008, 11:55

Zunächst einmal ist das Fahrzeug - auch wenn es mit einem Kurzzeitkennzeichen unterwegs ist - grds. versichert. Als Fahrer werden Sie genauso wie der Halter, Ihr Bekannter, zugleich aber eben auch die KfZ-Versicherung des Fahrzeugs bei einem von Ihnen verschuldeten Unfall wegen der an den anderen unfallbeteiligten Fahrzeugen enstandenen Schaden in Anspruch genommen. Iin der Regel wird sich die Versicherung des Fahrzeugs um alles weitere kümmern. Sie sind aus versicherungsrechtlicher Sicht aber dazu veranlaßt, alle zur Schadenregulierung notwendigen Angaben bei der Versicherung zu machen, d.h. insbesondere werden Sie Unfall selbst bei der Versicherung melden und den Hergang des Unfalls schildern müssen.

Unabhängig hiervon wird die Polizei Sie höchstwahrscheinlich mit einem Bußgeld in Höhe von 35,- Euro belegen.

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