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Reiserecht
Flugumbuchung und früherer Resieantritt
Wir haben eine Flugreise von Stuttgart nach Hurghada gebucht. Da wir mit Tauch und Kitegepäck unterwegs sind haben wir bewußt nur Hin und Rückflug ab und bis Stuttgart gebucht. Jetzt wurde uns mitgeteilt, das wir ab München Hin fliegen und entweder 24 Euro pro Person Entschädigung bekommen oder das Railticket (was für uns nicht in Frage kommt, da wir 2 mal mit insgesamt 6 Gepäckstücken nicht umsteigen wollen und können, da wir auch 2 Frauen sind.) Desweiteren ist der Abflug 2 Stunden früher und wir haben ja auch noch die Anreise von Stuttgart, was bei mir dazu führt das ich einen geschäftlichen Termin absagen muß. Haben wir die Möglichkeit von der Reise komplett zurück zu treten oder können wir einen Mietwagen mit Tank in Rechnung stellen, weil wir mit 2x 24 Euro nicht mal den Mietwagen bezahlt bekommen, der günstigste kostet 69 Euro zuzüglich Tanken?
Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Sie schildern einen Vorfall aus dem Reise- und Luftverkehrsrecht. Ihre genauen Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach sind im Einzelfall nach Analyse der Umstände zu bestimmen.
Um ihren Vorfall und ihre Fragen rechtssicher beantworten zu können, sind die genauen Umstände des Sachverhaltes zu klären. Daher bitte ich Sie, mich zu kontaktieren:
Rechtsanwalt Bartholl
E-Mail: info@ra-janbartholl.de
Tel./Fax: 02561/959365249
oder unter
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