Alle Kategorien
Menschen & Beziehungen
Hochzeit
Heiraten im Ausland
Trennungsjahr
Hallo Hr. Idelberger, ich habe eine Frage an Sie.Sie schreiben das eine Frau die in Italien heiraten will,300 Tage nach der Scheidung warten muss, um wieder neu zu heiraten. Ist das ein neues Gesetz in Italien? Ich habe beim Deutschen Konsulat nachgefragt, doch niemand kennt diese Regelung.Recht vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo!
Falls ich das genauso geschrieben habe, dann habe ich das geltende Gesetz wohl nicht richtig wieder gegeben.
Falls eine Frau noch keine 300 Tage "rechtskräftig" geschieden ist, muss das Scheidungsurteil ins italienische übersetzt werden. Im Anschluss sendet man das Dokument an eine Deutsche Botschaft/Konsulat in Italien. Diese erstellen eine gesonderte Bescheinigung für das italienische Standesamt, wonach dann einer Trauung nichts mehr im Wege steht.
Hoffe das die Info Ihnen weiterhilft.
MfG
Honeymoon Highlights GmbH
M. Idelberger
Â
0 Bewertungen