Wir haben 2000 ein Haus gebaut und einen Vermessungsing. beauftragt, eine Rechnung kam trotz Nachfrage nie. Jetzt, nach 8 Jahren bekommen wir eine Gebührenrechnung. Ist das nicht längst verjährt?

gefragt von Anonym am 01.01.2009, 22:24

Beantwortet von Dipl.-Ing. (FH) Thomas Englisch
am 04.01.2009, 17:37

Sehr geehrter Ratsuchender,

der Gebührenanspruch wegen der Vermessung im Jahr 2000 ist wahrscheinlich nicht verjährt. Die Verjährung richtet sich nach den Gebührengesetzen ihres Bundeslandes und verjährt nach drei Jahren mit der Zustellung der Rechnung. Sie haben die Rechnung 2008 erhalten, so dass eine Verjährung 2011 eintritt. Bitte lassen Sie den Sachverhalt von einem Rechtsanwalt in Ihrem Bundesland prüfen, bzw. wenden Sie sich an die zuständige Katasterbehörde/Vermessungsamt.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben und stehe Ihnen gerne weiter zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Dipl.-Ing. (FH) Thomas Englisch
Freier Landschaftsarchitekt AK RP
Freier Sachverständiger f. Bauabrechnung

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