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Wie lange muß man Kontoauszüge aufheben?
War es ein Jahr oder drei Jahre?
Guten Tag,
hierzu müsste ich wissen, ob Sie als Privatperson, oder als Gewerbebetreibende(r) anfragen.
Vorausgesetzt, Sie fragen als Privatperson, so besteht grundsätzlich keine gesetzliche Verpflichtung der Aufbewahrung von Kontoauszügen. Sollten bestimmte Kontobewegungen jedoch relevant für Ihre Einkommenssteuererklärung sein, sodass Sie diese zum Nachweis beim Finanzamt benötigen, so sollten Sie diese aufbewahren, bis ein entsprechender Bescheid erfolgt ist.
Viele Grüße
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