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abstufung der sfk
Hallo, Ist es gerechtfertigt nach einem verursachten Unfall die Sfk.2 auf 1/2 abzustufen und von 85% auf 140%. Ich hatte meine Versicherung veranlasst nicht zu bezahlen,da es noch Unklarheiten gab wer an dem Unfall schuld war,Aber meine Vers. hat trotzdem bezahlt und mich hoch bzw.abgestuft kann die das einfach tun.
Hallo und besten Dank für Ihre Anfrage.
Leider ist es korrekt, wenn man schon nach einem Schaden, auch wenn dieser nur gemeldet wurde, im nächsten Versicherungsjahr hochgestuft wird. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie den schaden schuldhaft verursacht haben oder nicht. Sollte dieser Schaden ohne Zahlung geschlossen werden, erfolgt automatisch eine Zurückstufung in die alte SF Klasse. In Ihrem Fall hat die Versicherung den Schaden anerkannt und auch bezahlt. Dagegen können Sie sich nur in einem neuen Verfahren vor Gericht wehren. Hierbei gibt es zwei Möglichkeiten. Die eine ist, dass Sie bei Ihrem Unfallgegener Ihren eigenen Schaden gelten machen und wenn es hier zu einer Zahlung kommt, können Sie eine neue Ünerbprüfung und Rückabwicklung bei Ihrem Versicherer einleiten. Die zweite Möglichkeit ist, dass Sie gegen die Entscheidung Ihrer Kfz Versicherung gerichtlich vorgehen. Auf alle Fälle empfehle ich Ihnen sich bei einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl entsprechend beraten zu lassen, da nur dieser Ihnen die bestmöglichen Rechtsschritte erläutern und durchführen kann.
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MfG
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Stephan Brückner
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