Vorsicht bei Scheinselbstständigkeit

Die Scheinselbstständigkeit ist ein altbekanntes Problem und stellt die Betriebsprüfer vor eine große Herausforderung. Da sowohl die Krankenkassen als auch die Agentur für Arbeit im Jahr 2010 einen ungedeckten Finanzbedarf von mehreren Milliarden haben, werden die Betriebsprüfungen in Bezug auf Scheinselbstständigkeit wohl drastisch zunehmen.

Wenn man Ihr Unternehmen als scheinselbstständig einstuft, muss Ihr Auftraggeber mit einer hohen Summe an Sozialabgaben rechnen. Umgekehrt gilt: Wenn Sie mit scheinselbstständigen Unternehmen zusammen arbeiten, müssen Sie zahlen.

Scheinselbstständigkeit: Problematik
Als Scheinselbstständiger verlieren Sie Ihre umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft. Dies bedeutet wiederum, dass Sie die Umsatzsteuer unberechtigt ausgewiesen haben und diese solange schulden, bis Sie die Rechnungen berichtigt haben.

Als nächstes erhält Ihr Unternehmen zwar die geleisteten Umsatzsteuerzahlungen zurück, aber die Umsatzsteuer, die Ihnen andere Unternehmen in Rechnung gestellt haben, können Sie nicht mehr als Vorsteuer abziehen.

Außerdem muss Ihr Auftraggeber Nachzahlungen an das Finanzamt leisten, da er die von Ihnen ausgewiesene Umsatzsteuer nicht als Vorsteuer abziehen kann. Wahrscheinlich möchte Ihr Auftraggeber, dass Sie diese zusätzlichen Kosten ans Finanzamt erstatten.

Scheinselbstständigkeit: Fazit
Überdenken Sie Ihr Unternehmenskonzept gründlich und prüfen Sie, ob es sich um ein Arbeitsverhältnis oder freie Mitarbeit handelt, damit der Verdacht der Scheinselbstständigkeit erst gar nicht aufkommt.

Unser Tipp: Der von den Sozialversicherungsträgern herausgegebene Berufsgruppenkatalog hilft Ihnen bei der Einschätzung Ihres Unternehmens in puncto Scheinselbstständigkeit.