Recht für Existenzgründungen

Auch Unternehmer, die ihr Gewerbe von zu Hause aus betreiben, unterliegen diversen rechtlichen Bestimmungen. Nachfolgende Informationen bieten erste Informationen, sind jedoch nicht als umfassende Rechtsberatung zu sehen.

Unternehmen anmelden
Die Gewerbeanmeldung ist nach § 15 Gewerbeordnung vorgeschrieben, wenn Sie mit Ihrem Unternehmen "auf Dauer selbstständig Gewinn erzielen". Ihren Gewerbebetrieb melden Sie beim Ordnungsamt Ihres Geschäftssitzes an. Makler und andere erlaubnispflichtige Gewerbe (z. B. Gastronomiebetriebe, Finanzmakler) müssen zusätzliche Papiere beantragen, für die zwischen 250 und 5.000 Euro fällig werden können.

Handwerker müssen sich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Außerdem setzt man die Berufsgenossenschaft in Kenntnis. Mit der Gewerbeanmeldung werden Finanzamt, IHK, Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitsamt und Kammern informiert, die häufig auf Sie zukommen werden. Freiberufler melden nichts an, sondern teilen nur dem Finanzamt formlos den Beginn ihrer Tätigkeit mit.

Eintrag beantragen
Wer eine Kapitalgesellschaft wie GmbH oder Aktiengesellschaft oder eine Personenhandelsgesellschaft (z. B. Offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft) gründet, muss diese beim Amtsgericht ins Handelsregister eintragen lassen. Bei einer GmbH fallen hierfür Kosten für die Eintragung inklusive Notargebühren für Konzeption und Beurkundung der Satzung an. Dazu kommen Gebühren für die Bestellung der Geschäftsführer.

Die sogenannte "Mini-GmbH" stellt eine Alternative für potentielle Gründer dar. Als gewerblicher Einzelunternehmer dürfen Sie sich ungeachtet Ihrer Betriebsgröße schon bei Gründung in das Handelsregister eintragen lassen. Sie führen dann den Namenszusatz "e. K." (eingetragener Kaufmann/-frau).

Bücher und Konten führen
Die laufende Aufzeichnung aller Geschäftsvorfälle wird Buchführung genannt. Vielleicht haben Sie vor, Ihre gesamte Buchführung einem Steuerberater zu übergeben. Doch gerade in kleinen Unternehmen ist es von Vorteil, wenn man die Buchführung selbst machen kann. Erstens ist die Kenntnis der eigenen finanziellen Situation von existenzieller Wichtigkeit. Zweitens stellt das Honorar eines Steuerberaters einen erheblichen Kostenfaktor dar. 

Steuertermine planen
Einige Steuern werden als nachträgliche Zahlungen auf Grund nachprüfbarer Unterlagen fällig (Lohn-, Umsatz-, Grund-, Einkommen- und Gewerbesteuer), andere hingegen als Vorauszahlung eines geschätzten Gewinns (Einkommen-, Körperschafts- und Gewerbesteuer). Lohn- und Umsatzsteuer werden je nach Volumen monatlich oder vierteljährlich fällig, Grund- und Gewerbesteuer vierteljährlich. Nach der Anmeldung schicken Finanzamt und Gemeinde den Terminplan für Voraus- und Restzahlungen.