Firmennamen sichern: Was Sie bei der „Firmentaufe“ bedenken sollten

Sie haben sich gerade selbstständig gemacht oder stecken noch in der Existenzgründungs-Phase? Dann haben Sie sich sicher auch schon mit der Frage nach einem Firmennamen auseinandergesetzt. Hierbei spielen zwei Aspekte eine wichtige Rolle. Erstens Image, Wiedererkennungswert und Originalität und zweitens rechtliche Aspekte, die Sie nicht vernachlässigen dürfen.

Wenn Sie sich für einen Firmennamen entscheiden, werden Sie sich im Vorfeld bereits überlegt haben, ob…

  • der Firmenname einen hohen Wiedererkennungswert hat,
  • der Firmenname eine positives Image transportiert,
  • der Firmenname aussagekräftig ist,
  • der Firmenname nicht nur auf ein Produkt zugeschnitten ist,
  • auch ausländische Kunden und Geschäftspartner den Namen verstehen und aussprechen können.

Und dann passiert Ihnen Folgendes: Sie haben sich für den Firmennamen "ABC" entschieden und werben damit. Plötzlich flattert Ihnen eine Abmahnung ins Haus, in der eine andere Firma „ABC“ am Ort von Ihnen verlangt, dass Sie den Auftritt unter Ihrem Firmennamen "ABC" unterlassen.

Kann sich Ihr Konkurrent tatsächlich mit einer Abmahnung gegen Ihren Firmennamen wehren? Die Antwort ist „Ja“! Schon allein dadurch, dass er den Firmennamen "ABC" nutzt, dürfen Sie ihn unter diesen Voraussetzungen nicht nutzen:

  • Der Konkurrent hat den Firmennamen im geschäftlichen Verkehr bereits vor Ihnen verwendet und kann dies mit datierten Werbeanzeigen, Verträgen, Briefen etc. eindeutig belegen.
  • Eine Verwechslungsgefahr besteht. Dies gilt nur, wenn der Konkurrent in derselben Branche tätig ist. Wichtig zu wissen: Eine Verwechslungsgefahr kann nur innerhalb Ihres Wirkungskreises bestehen. Sind Sie momentan nur an einem Ort aktiv, kann schon im Nachbarort ein Unternehmen unter demselben Firmennamen auftreten und sich ggf. ins Handelsregister eintragen lassen. Folge: Sie können Ihre Geschäfte später nicht mehr unter diesem Namen dahin ausdehnen. 
     

Tipp: Bevor Sie sich endgültig für Ihren Firmennamen entscheiden, recherchieren Sie gründlich, ob der gewünschte Firmenname wirklich einmalig ist. Informationen bekommen Sie bei den Branchenverbänden, der Industrie- und Handelskammer oder einem Anwalt für Markenrecht.