Das Geschäftskonto

Wenn Sie als Existenzgründer ein Geschäftskonto eröffnen, benötigen die Banken Informationen über ihr Unternehmen. Sie sollten daher eine Kopie ihres Businessplans beim Erstgespräch mitnehmen. Lesen Sie im nachstehenden Artikel welche Unterschiede es bei der Verfügbarkeit des Geschäftskontos gibt, z.B. zwischen einer Einzelunternehmung zu einer Personengesellschaft.

Wenn Sie als Existenzgründer ein Geschäftskonto eröffnen, wird die Bank Informationen über ihre neu gegründete Existenz verlangen. Nehmen Sie daher eine Kopie ihres Businessplans zum Erstgespräch mit. Wenn Sie ein Darlehen benötigen, sollten Sie den Businessplan schon einige Tage davor bei der Bank vorbeibringen, damit diese sich einen ersten Überblick verschaffen kann.

Sie müssen nicht zwingend das Geschäftskonto bei der gleichen Bank eröffnen,   von der Sie auch Darlehen bekommen. Dies ist jedoch aus Gründen der Transparenz und Glaubwürdigkeit zu empfehlen.

Bezeichnung ihres Geschäftskontos
Wenn Sie als Einzelunternehmer starten ist die Kontobezeichnung ihr Name mit der Beifügung Geschäftskonto, z. B. „Stefan Häusler Geschäftskonto“. Sind mehrere Personen Kontoinhaber (z. B. bei Personen- oder Kapitalgesellschaften), so ist jeder von ihnen berechtigt, allein und unbeschränkt über das Konto zu verfügen sowie Dritte in diesem Rahmen zu bevollmächtigen. Jeder Kontoinhaber kann im Einvernehmen mit der Bank und mit Wirkung für die Zukunft das Konto insoweit umwandeln, als die Inhaber nur noch gemeinschaftlich Rechte aus   dem Gemeinschaftskonto geltend machen. In der Praxis bedeutet dies, dass auf einem Scheck mindestens zwei Bevollmächtigte unterzeichnen müssen.

Gebühren für das Geschäftskonto
Achten Sie darauf, dass für Geschäftskonto Gebühren anfallen, die sich innerhalb eines Jahres summieren können. Vergleichen Sie daher die Gebühren verschiedener Banken. Prüfen Sie auch, ob Internet- oder Telefon-Banking ihre Kosten reduzieren könnte.