Tipp
Wenn überhaupt, so denken Sie bei dieser Konzessionsträger-Lösung nicht nur an Handwerksmeister. Es gibt zahlreiche Personen, die als Ingenieure oder mit anderen gleichwertigen Prüfungen in die Handwerksrolle eingetragen werden können.
4. Reisegewerbe: Sobald Sie kein stehendes Gewerbe mehr ausüben wollen, brauchen Sie meist auch keinen Meisterbrief mehr (Ausnahme: Friseure). Als Reisegewerbetreibender (z. B. Möbelrestaurator auf Antik-Märkten) benötigen Sie nur eine Genehmigung vom Ordnungsamt. Diese wird Ihnen dann erteilt, wenn Sie auf Ihre Kunden zugehen und nicht darauf warten, dass diese zu Ihnen kommen. Allerdings beschränkt sich das Reisegewerbe nicht nur auf die typischen Klinkenputzertätigkeiten (Haustürgeschäfte). Prinzipiell ist fast jedes nebenberufliche Handwerk im Reisegewerbe ohne Meisterbrief erlaubt.
5. Künstler: Wenn Sie künstlerisch und/oder freiberuflich tätig sind, brauchen Sie überhaupt keinen Meisterbrief mehr. Beispiel: Bildberichterstatter, die für Zeitungen arbeiten, können nebenbei als Fotografen auch Porträts machen.
Extra-Tipp zum Thema
Schließen Sie sich mit Gleichgesinnten zusammen. Damit Sie im Konfliktfalle nicht auf sich alleine gestellt sind.
Kontaktadresse:
Bundesverband der unabhängigen Handwerker und Handwerkerinnen
Ziegeleistraße 9
29497 Woltersdorf
Tel. 05841/59 95
Fax: 59 09