Michael Wörle: Fünf gute Möglichkeiten für Handwerker ohne Meisterbrief

Es gibt Hunderttausende in Deutschland, die gute handwerkliche Fähigkeiten bzw. Hobbys haben und sich damit sehr gerne einen zusätzlichen Nebenverdienst organisieren würden. Doch sehr oft schieben die Handwerkskammern da einen gesetzlichen Riegel vor und fordern einen Meisterbrief. Nach der Neuregelung für die Handwerksordnung wurde jedoch die Zahl der offiziellen Handwerke von 127 auf 93 reduziert. Die Chancen für nebenberuflich Selbstständige ohne Meisterbrief sind dadurch gestiegen.
Handwerksexperte Michael Wörle, Autor des Bestsellers "Selbstständig ohne Meisterbrief", gibt hier fünf Tipps, wie Sie sich – ganz legal – auch ohne Meisterbrief im Handwerk nebenberuflich betätigen dürfen:
1. Unerheblicher Nebenbetrieb: Sie dürfen nebenberuflich handwerkliche Arbeiten für andere ausführen, wenn Ihre Tätigkeit das Anhängsel eines Handelsbetriebes ist. Dies gilt dann als unerheblicher Nebenbetrieb. Dieser darf nicht mehr als den Umsatz umfassen, den eine Person im statistischen Durchschnitt leisten kann. Beispiel: Wer mit Gebrauchtwagen handelt, darf nebenbei auch Autos reparieren.
2. Ausnahmegenehmigung: Sind Sie 50 Jahre alt oder älter, so ist die nachträgliche Ablegung der Meisterprüfung für Sie unzumutbar. Auch für junge Mütter sowie Väter gilt diese Härtefall-Regelung. Sie können dann auch ohne Meisterbrief nach einer erfolgreich bestandenen Qualifikationsprüfung sogar in die Handwerksrolle eingetragen werden. Voraussetzung: Sie müssen aufgrund Ihrer handwerklichen Erfahrung so gut sein wie ein Meister.
3. Konzessionsträger: Bei der Handwerkskammer wird man Ihnen meist sagen, dass Sie doch einen Meister einstellen oder beteiligen sollen. Rechtlich sind Sie dann aber nicht mehr alleine Chef in Ihrem kleinen Betrieb. Und nebenberuflich rechnet sich das sowieso meist gar nicht.

Tipp
Wenn überhaupt, so denken Sie bei dieser Konzessionsträger-Lösung nicht nur an Handwerksmeister. Es gibt zahlreiche Personen, die als Ingenieure oder mit anderen gleichwertigen Prüfungen in die Handwerksrolle eingetragen werden können.

4. Reisegewerbe: Sobald Sie kein stehendes Gewerbe mehr ausüben wollen, brauchen Sie meist auch keinen Meisterbrief mehr (Ausnahme: Friseure). Als Reisegewerbetreibender (z. B. Möbelrestaurator auf Antik-Märkten) benötigen Sie nur eine Genehmigung vom Ordnungsamt. Diese wird Ihnen dann erteilt, wenn Sie auf Ihre Kunden zugehen und nicht darauf warten, dass diese zu Ihnen kommen. Allerdings beschränkt sich das Reisegewerbe nicht nur auf die typischen Klinkenputzertätigkeiten (Haustürgeschäfte). Prinzipiell ist fast jedes nebenberufliche Handwerk im Reisegewerbe ohne Meisterbrief erlaubt.

5. Künstler: Wenn Sie künstlerisch und/oder freiberuflich tätig sind, brauchen Sie überhaupt keinen Meisterbrief mehr. Beispiel: Bildberichterstatter, die für Zeitungen arbeiten, können nebenbei als Fotografen auch Porträts machen.

Extra-Tipp zum Thema
Schließen Sie sich mit Gleichgesinnten zusammen. Damit Sie im Konfliktfalle nicht auf sich alleine gestellt sind.
Kontaktadresse:
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