So können Sie Schornsteinfegerarbeiten anbieten

Schornsteinfegerarbeiten sind nun nicht mehr allein Schornsteinfegern vorbehalten. Auch Heizungs- und Sanitärbetriebe können sich nun mit einer speziellen Zusatzqualifikation für diese Arbeiten anbieten. Das liegt an der Lockerung des deutschen Kehrmonopols. Was das genau für Sie bedeuten kann und was Sie anbieten können, erfahren Sie hier.

Was können sie an Schornsteinfegerarbeiten anbieten?

Bis zum 01.01.2013 gilt noch das alte Kehrmonopol, welches dem bisherigen Bezirksschornsteinfegermeister und seinen Angestellten das Arbeitsmonopol in dem jeweiligen Bezirk zusicherte. Das bedeutet, dass Dritte keinerlei Schornsteinfegerarbeiten anbieten konnten und vor allem, dass der Schornsteinfeger regelmäßig von sich aus Kontrollen bei Haus- und Wohnungsbesitzern durchführte. Dies fällt nun zum großen Teil weg.

Es wird immer noch Bezirke mit Bezirksschornsteinfegern geben, aber anstatt auf Lebenszeit, werden diese nun alle 7 Jahre gewechselt werden. Zudem haben sie nur noch das Monopol auf staatliche Aufgaben, wie die Abnahme von neuen Kaminen. Die restlichen Schornsteinfegerarbeiten stehen im Wettbewerb zwischen dem Bezirksschornsteinfeger und anderen Konkurrenten. Dazu gehören vor allem bisher gesperrte Messarbeiten. Nun können auch beispielsweise Heizungsbetriebe Messungen an Ölheizungen, Gasheizungen u. ä. mit einer Zusatzqualifikation durchführen.

Welche Arbeiten genau Ihnen offen sind, können Sie beispielsweise bei dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) nachfragen. Dort müssen Sie sich auch eintragen lassen, wenn Sie Schornsteinfegerarbeiten anbieten.

Wieso sollten Sie Schornsteinfegerarbeiten anbieten?

Zum einen können Sie so natürlich Ihren eigenen Betrieb vergrößern und einen zusätzlichen Gewinn einbringen. Was Sie aber bedenken sollten ist, dass sich das Angebot von Schornsteinfegerarbeiten natürlich nur lohnt, wenn Ihr Arbeitsgebiet noch nicht mit diesem Angebot übersättigt ist. Wenn Sie beispielsweise einen Heizungsbetrieb führen und diese Dienstleistungen anbieten wollen, aber es schon genügend Schornsteinfeger in Ihrem Einzugsgebiet leben, dann lohnt sich die Expansion vielleicht nicht.

Zum anderen sollten Sie beachten, dass durch den Wegfall des Monopols die Eigentümer sich nun selbst um die Kontrollen kümmern müssen. Das heißt sie selbst werden auf Angebote von Schornsteinfegerarbeiten achten und reagieren. Sie sollten also gezielt bei Hauseigentümern damit werben und bekannt machen, dass Sie nun auch Schornsteinfegerarbeiten anbieten. So können Sie auch neue Kunden für Ihren Heizungsbetrieb oder andere Dienstleistungen gewinnen.