Online-Handel: So nutzen Sie die Mehrwertsteuererhöhung für sich

Sie wissen es natürlich: Am 1. Januar 2007 erhöht sich der Mehrwertsteuersatz von 16 auf 19 Prozent. Dabei gibt es für Sie als Onlinehändler bei der Mehrwertsteuererhöhung einiges zu beachten.
Zuerst einmal sollten Sie Ihre Angebote einer Prüfung unterziehen: Ist darin der Mehrwertsteuersatz in Prozent angegeben? Wenn ja: Dies sollten Sie ändern, der Hinweis "inkl. MwSt." reicht auch ohne diese konkrete Angabe und es kann Ihnen so nicht passieren, dass Sie hier eine falsche Angabe machen bzw. alle Angebote auf einen Schlag umstellen müssen.
Bei Verkäufen zum Jahreswechsel sollten Sie beachten: Maßgeblich dafür, ob 16 oder 19 % Mehrwertsteuer abzuführen sind, ist das Lieferdatum. Kauft ein Kunde bei Ihnen noch 2006 und Sie liefern erst im Januar 2007, dann müssen Sie 16 % berechnen und abführen. Das macht Ihre Verkäufe zum Jahresende schwer kalkulierbar: Im Regelfall werden Sie ja erst nach Eingang der Vorkassezahlung liefern und Sie wissen vorher nicht, wann der Kunde zahlt.

Achten Sie auch darauf, dass Ihre Lieferanten Ihnen alles ordnungsgemäß berechnen: Stellt Ihnen ein Lieferant im Januar eine Rechnung für im Dezember erbrachte Leistungen, dann dürfen Sie auch nur 16 % Mehrwertsteuer als Vorsteuer geltend machen – auch wenn der Lieferant fälschlich 19 % berechnet. Fordern Sie gegebenenfalls eine Korrektur der Rechnung!

Nutzen Sie die Mehrwertsteuererhöhung für Ihre Werbung: Weisen Sie insbesondere bei höherwertigen Produkten bis zum Jahresende 2006 darauf hin, dass in Ihren Preisen die höhere Mehrwertsteuer nicht enthalten ist. In vielen Branchen kann die Mehrwertsteuererhöhung nicht an die Kunden weitergegeben werden, höhere Preise sind einfach nicht durchsetzbar und die Händler müssen zähneknirschend diese drei Prozent selbst tragen. Machen Sie dann aus der Not eine Tugend und werben Sie damit, dass sich Ihre Preise nicht erhöhen!