Mit der freiwilligen Arbeitslosenversicherung bekämen Sie dann im Fall des Falles bis zu zwei Jahre Arbeitslosengeld. Die Arbeitslosenversicherung zahlt, wenn die Arbeitslosigkeit nach mindestens zwölf Monaten Versicherungsdauer eintritt. Dies ist dann der Fall, wenn Sie Ihrer Arbeit als Selbstständiger weniger als 15 Stunden nachgehen.
Voraussetzungen für die Arbeitslosenversicherung
- direkt weiterversichern
Innerhalb des ersten Monats Ihrer Selbstständigkeit können Sie die Arbeitslosenversicherung beantragen und sich als Angestellter oder Arbeitslosengeld-I-Empfänger weiterversichern, wenn Sie vorher pflichtversichert waren. - Vorversicherung
Eine Vorversicherung besteht, wenn Sie innerhalb der letzten 24 Monate vor Ihrer Selbstständigkeit für mindestens zwölf Monate eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung hatten oder Arbeitslosengeld-I bekommen haben. - Hauptberuf: Selbstständig
Sie üben mindestens 15 Stunden in der Woche eine selbstständige Tätigkeit aus. Wenn Sie im Nebenjob noch sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind, können Sie die freiwillige Arbeitslosenversicherung nicht noch zusätzlich beantragen.
Beginn und Ende der Arbeitslosenversicherung
Die Versicherung beginnt mit dem Tag, an dem Sie die freiwillige Arbeitslosenversicherung beantragt, d.h. den Antrag eingereicht haben. Wenn Sie weniger als 15 Stunden / Woche selbstständig tätig sind, endet sie, ebenso, wenn Sie mit den Beiträgen mehr als drei Monate in den Rückstand geraten sollten, oder spätestens am 31. Dezember 2010 (nach der derzeitigen Rechtslage, Stand: Januar 2010).