Kurzzeitkennzeichen: Was Sie damit machen dürfen und was nicht

Ein Kurzzeitkennzeichen für Kraftfahrzeuge ist nur fünf Tage lang gültig und darf nur für bestimmte Anlässe verwendet werden, etwa die Probefahrt oder die Kfz-Anmeldung. Darauf weist der Automobilclub Kraftfahrer-Schutz (KS) hin. Das Kurzzeitkennzeichen dürfe außerdem nicht mit dem "roten Kennzeichen" verwechselt werden, das nur Kfz-Händler erhalten.

Kraftfahrzeuge dürfen im öffentlichen Verkehr nur dann ohne Einschränkung gefahren werden, wenn sie zugelassen sind, also ein amtliches Kennzeichen tragen. Das gilt laut KS nicht für Fahrzeuge mit Kurzzeitkennzeichen (erkennbar an den Ziffern 03 oder 04 und einem gelben Feld am rechten Rand). Sie dürfen ausschließlich für Probefahrten, Prüfungsfahrten wie die Vorstellung bei TÜV oder Dekra sowie Überführungsfahrten (Standortwechsel, Zulassungsstelle) genutzt werden. Fahrten aus privatem Anlass zu Einkauf oder Urlaubsreise sind nicht erlaubt.

Drei Punkte in Flensburg als Strafe

Das Kurzzeitkennzeichen gilt höchstens fünf Tage lang. Das Ablaufdatum ist im gelben Feld rechts vermerkt, wobei oben der Tag, darunter der Monat und darunter das Jahr stehen. Danach darf das Schild im Straßenverkehr nicht mehr verwendet werden. Eine Zuwiderhandlung oder die Nutzung des Fahrzeugs für etwas anderes als Probe-, Prüfungs- oder Überführungsfahrten gilt als Fahren ohne Zulassung und wird mit 50 Euro Bußgeld und drei Flensburg-Punkten geahndet.