Facebook, Twitter, Google+ & Co. – Urlaubsrisiko soziale Netzwerke

Soziale Netzwerke haben offenbar etwas Heimeliges. Da werden massenhaft sensible Informationen an wildfremde Leute gepostet, ohne sich über die potenziellen Gefahren Gedanken zu machen. Das gilt insbesondere, wenn man vom Urlaubsort postet und mailt. Mit diesen fünf Vorsichtsmaßnahmen halten Sie Ihr Urlaubsrisiko bei E-Mails und Postings in den Sozialen Netzwerken unter Kontrolle.

"Hallo liebe Leute, wir sind für drei Wochen auf den Seychellen." Das ist ja mal wirklich ein interessantes Posting, und das gleich aus mehreren Gründen, ganz gleich, ob in Facebook, Google+, Twitter, XING oder einem anderen der vielen sozialen Netzwerke. Nicht zu vergessen die vielen Partnerportale (es sollen allein im deutschen Sprachraum über 2.000 sein!), mit der eine riesige Anzahl von Lesern solcher Nachrichten garantiert ist.

Sind soziale Netzwerke wirklich sozial?

Allerdings wird aus sozialen Netzwerken auch schnell asoziales Netzwerken, denn der Missbrauch sozialer Netzwerke durch Kriminelle nimmt weiter zu. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin. Wer die Termine seines Sommerurlaubs einem unkontrollierbaren und meist auch unfreiwilligen "Verteiler" zur Verfügung stellt, muss sich bei der Rückkehr über eine ausgeräumte Wohnung, leere Garage, einen benutzten und vielleicht verwüsteten Swimming-Pool oder vielleicht auch "nur" eine geklaute Bepflanzung nicht wundern. Denn für Einbrecher könnten Nachrichten dieser Art wertvolle Hinweise auf leerstehende Häuser oder Wohnungen sein.

Mit folgenden fünf Tipps erhöhen Sie bei der Teilnahme an Social-Media-Netzwerken Ihre Sicherheit:

  1. Versenden Sie aus Ihrem Urlaubsort keine Massen-E-Mails mit Urlaubsgrüßen.
  2. Vermeiden Sie ganz generell genaue Angaben zu Ihrem Aufenthaltsort. Auch ein Kurzurlaub sollte möglichst nicht in sozialen Netzwerken kalendergenau thematisiert und terminiert werden.
  3. Wichtig ist es zudem, die Sicherheitseinstellungen in den sozialen Netzwerken so zu wählen, dass Ihr eigenes Profil nicht für alle sichtbar ist, sondern nur für Ihre bekannten, und hoffentlich zuverlässigen Freunde.
  4. Für das Versenden von elektronischen Urlaubsgrüßen wird empfohlen, sich einen eigenen Urlaubs-E-Mailaccount einzurichten. Somit liegt bei Diebstahl der Benutzerdaten nicht sofort die gesamte private E-Mail-Korrespondenz offen.
  5. Vermeiden Sie speziell an Urlaubsorten im Ausland die Nutzung von Internet-Cafés und Hotspots. Im besten Fall arbeitet ein Hotspot "nur" nicht verschlüsselt, es kann aber genauso sein, dass bewusst Daten abgegriffen werden, immerhin läuft ja der komplette Datenverkehr über die Server eines Unbekannten. Aus gestohlenen Daten ist es ein Leichtes, mit entsprechender Software sensible Informationen wie beispielsweise Wohnort oder Telefonnummer mitzulesen und Informationen an die "Kollegen" an Ihrem Wohnort weiterzuleiten.

Für Eigentümer empfiehlt es sich, die "urlaubsfreie" Zeit für eine Beratung zur Installation moderner Sicherheitstechnik zu nutzen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Aktion Nicht bei mir – Initiative für aktiven Einbruchsschutz.

Kleiner Trost im Schadensfall: Findet dennoch ein Urlaubshinweis den Weg ins Internet und wird dann auch tatsächlich eingebrochen, spiele das bei der Schadensregulierung aber keine große Rolle. Auch früher hat sich ein überfüllter Briefkasten oder eine entsprechende Ansage auf dem Anrufbeantworter nicht negativ auf die Schadensregulierung ausgewirkt, wie ein Sprecher der GDV erläuterte.