Google Drive: Was kann der Online-Speicher besser als Dropbox?

Mit Google Drive ist die Auswahl an kostenlosem Online-Speicher in der Cloud um einen Anbieter größer geworden. Ob sich die Anmeldung bei Google Drive lohnt oder Sie besser ein Konto bei der Konkurrenz wie Dropbox oder Telekom Cloud eröffnen sollten, klärt dieser Vergleich.

Google Drive bietet Ihnen von 5 GB bis 16 TB Online-Speicher

Google ist mit Google Drive recht spät in den Markt für Online-Speicher eingestiegen. 5 GB Online-Speicher erhalten Sie kostenlos. Benötigen Sie mehr Speicher, zahlen Sie für 25 GB einen Betrag von 2,49 US-Dollar im Monat.

100 GB kosten bei Google Drive 4,99 US-Dollar monatlich, für 1.000 GB sind es 49,99 US-Dollar. Für 799,99 US-Dollar monatlich sind auch 16 TB Online-Speicher im Angebot. Für diesen Preis könnten Sie aber auch ein Netzwerklaufwerk (NAS) oder einen Server kaufen und eine eigene Private Cloud einrichten.

Im Vergleich zur Telekom Cloud hat das Google-Tool den Vorteil, skalierbar zu sein. Die Deutsche Telekom bietet über die kostenlos angebotenen 25 GB dagegen keinen weiteren Online-Speicher an. Bei den meisten Mitbewerbern erhalten Sie gegen Entgelt maximal 100 GB oder 200 GB, bei iCloud von Apple sind es nur 55 GB.

Als Geschäftskunde können Sie jedoch auch bei Dropbox einen Business Online Speicher mit 1.000 GB aufwärts bestellen. 1&1 bietet auch einen Server mit unbegrenztem Online-Speicher an.

Google Drive ist kein Schnäppchen

Suchen Sie möglichst viel kostenlosen Speicher und planen keinen Kauf von weiterem Online-Speicher, sind Sie bei Telekom Cloud dagegen am besten aufgehoben. Box.net, Cloud Drive von Amazon, Dropbox, HiDrive von Strato, iCloud von Apple und Wuala bieten Ihnen dagegen auch nicht mehr als 5 GB kostenlosen Speicher.

7 GB Online-Speicher erhalten Sie bei Sky Drive von Microsoft kostenlos, hier sind 20 GB mit 8 EUR pro Jahr auch viel billiger zu haben als bei Google Drive. Werben Sie für Dropbox neue Nutzer, wird das mit jeweils 500 MB zusätzlichem Speicher belohnt. Es sind so bis zu 16 GB kostenlos erhältlich.

Ohne Werbeaufwand bekommen Sie bei ADrive direkt 50 GB kostenlos, dafür allerdings keine App für Ihr Smartphone. Die Adressen der Mitbewerber finden Sie in dieser Übersicht der Cloud-Anbieter des Autors.

Brauchen Sie viel mehr Online-Speicher, ist das DSL-Angebot von 1&1 interessant. Sie bekommen in dessen Umfang auch den 1&1 HomeServer und damit laut Werbung 1.000 GB Online-Speicher. Dafür zahlen Sie inkl. Internet- und Telefon-Flat weit weniger, als Google allein für Google Drive verlangt.

Welche Betriebssysteme unterstützt Google Drive?

Neben der Speichermenge und dem Preis ist bei Online-Speicher sehr wichtig, welche Rechner und Mobilgeräte unterstützt werden. Google Drive unterstützt derzeit Windows-PCs, Macs mit OS X, Android-Geräte sowie iOS für iPhone und iPad.

Gar nicht erwähnt werden von Google das Betriebssystem Linux sowie die Mobilplattformen Blackberry und Windows Phone. Dropbox ist daher für Sie als Linux- oder Blackberry-Anwender die bessere Wahl.

Windows Phone wird von Microsofts Skydrive unterstützt. Skydrive erlaubt auch den Zugang per Android, iPhone und iPad, Nokia mit Symbian und Blackberry.

Welche Vorteile haben Sie mit Google Drive, die Sie bei der Konkurrenz nicht haben?

Da Google Drive im Vergleich zur Konkurrenz vom Preis her nicht punkten kann und dazu auch noch weniger Plattformen unterstützt, stellt sich die Frage, wo der Vorteil des Online-Speichers für die Kunden ist.

Hier kommen die anderen Cloud-Angebote von Google Drive und das Betriebssystem Android ins Spiel. Haben Sie ein Android-Smartphone oder nutzen Sie Google-Dienste wie Docs, Gmail, Google+ und Picasa, ist Google Drive eine gute Wahl:

  • Zusammen mit den 5 GB kostenlosem Online-Speicher erhalten Sie auch 10 GB Speicher für Google-Mail und 1 GB für Picasa. Sie haben somit insgesamt 16 GB.
  • Der Online-Speicher ist mit anderen Google-Angeboten vernetzt. Dazu gehören etwa Google Docs, Gmail und Picasa Web Albums. Davon ist besonders Google Docs interessant, denn damit lassen sich Word-Dokumente und Excel-Tabellen kostenlos in der Cloud bearbeiten.
  • In Verbindung mit dem Google-Browser Chrome ist ein Offline-Access der Online-Speicher-Inhalte möglich.
  • Google wirbt mit einer einfachen und schnellen Suche im Google Drive. Diese Suche ist nach Dateityp, Eigentümer und weiteren Optionen möglich – aber auch nach „Objekten in Ihren Bildern und gescannten Dokumenten“.

Google Docs erlaubt das Bearbeiten von Word- und Excel-Dokumenten und ist daher für jeden interessant, der das Geld für Microsoft Office 365 sparen möchte. Der zusätzliche Online-Speicher für Picasa Web Albums spart womöglich eine kostenpflichtige Erweiterung von Flickr ein.

Das Kleingedruckte: Datenschutz und Urheberrechte in den AGB von Google

Bevor Sie jedoch Daten bei Google Drive speichern, sollten Sie sich die Nutzungsbedingungen des Dienstes genau durchlesen. Google sichert sich darin, laut Welt.de, die Rechte, die dort abgelegten Dateien zu speichern, auf Servern zu hosten und zu reproduzieren, sowie zu übersetzen, anzupassen und andere Veränderungen durchzuführen.

Ähnliche Formulierungen gibt es jedoch auch in den Nutzungsbedingungen anderer Cloud-Anbieter, denn der Betreiber muss sich die genannten Rechte zum Speichern einräumen lassen, damit er Ihre Daten überhaupt annehmen und auch wieder bei Bedarf bereitstellen darf.

Im Fall von Google Drive lassen sich die Daten auch mit dem Google Übersetzer in andere Sprachen übertragen. Daten werden zudem durch andere Google-Dienste womöglich verändert. Dafür benötigt Google Ihre Zustimmung, um nicht gegen Urheberrechte zu verstoßen.

Von daher sind die Nutzungsbedingungen verständlich und nachvollziehbar. Andererseits ist das Einräumen solcher Rechte ohne weitere Einschränkungen auf den Verwendungszweck ein Freibrief für Missbrauch. Hier sollte Google nachbessern, um einen solchen Verdacht erst gar nicht weiter aufkeimen zu lassen.

Gefährdung der Privatsphäre bei Google Drive durch die Suche nach „Objekten“

Datenschutzrechtlich zu bedenken ist zudem bei Google Drive die Möglichkeit der Suche nach „Objekten“ in Bildern und Dokumenten. Lässt Google etwa eine Gesichtserkennung über alle hochgeladenen Fotos laufen und gleicht diese mit den Daten aus Google+ ab, ist der Schutz der Privatsphäre gefährdet. Diese Funktion sollte daher abschaltbar oder auf die eigene Nutzung begrenzt sein.

Weitere Informationen zu den genannten Online-Speicher-Angeboten

Sie finden auf der Webseite zu Google Drive und zwei Artikeln zu Cloud-Speicher weitere interessante Informationen zu den genannten Anbietern: