Worauf Sie bei Ihrem Arbeitsvertrag achten sollten

Wenn Ihre Vorstellungsgespräche erfolgreich verlaufen sind, wird das Unternehmen Ihnen einen Arbeitsvertrag anbieten. Je nach Entscheidungsfreudigkeit des Unternehmens erfolgt dies direkt im Anschluss an das Gespräch oder nach einer gewissen Beratungszeit. Im Folgenden lesen Sie, was alles in einem Arbeitsvertrag geregelt werden sollte.

In mittelständischen und größeren Unternehmen durchlaufen Einstellungsentscheidungen meist einen klar definierten Prozess, der sich durch die Zustimmungspflicht verschiedener Personen und das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates häufig in die Länge zieht. Kleinere Arbeitgeber können oft deutlich flexibler reagieren und direkte Absprachen mit Ihnen treffen.

Wichtig ist zu wissen, dass aus juristischer Sicht ein Arbeitsvertrag nicht zwangsläufig in Schriftform vereinbart werden muss. Mündliche Absprachen gelten ebenso, haben allerdings den Nachteil, dass sie im Streitfall schwerer nachweisbar sind.

Bei einem Start in den neuen Job auf Basis einer mündlichen Vereinbarung haben Sie ein Recht darauf, dass Ihnen spätestens  einen Monat nach dem im Arbeitsvertrag festgelegten Eintrittstermin die wichtigsten Vertragsbedingungen schriftlich und vom Arbeitgeber unterzeichnet ausgehändigt werden.

Dieser Vertrag sollte zur beiderseitigen Absicherung Folgendes beinhalten:

  • Namen und Anschriften des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers
  • Beginn und evtl. Befristung des Arbeitsverhältnisses
  • Ort der Beschäftigung
  • Bezeichnung und Titel der ausgeübten Tätigkeit
  • Abteilung und Beschreibung der auszuführenden Tätigkeit
  • Dauer der Probezeit
  • Gehalt einschließlich der Aufteilung in einen fixen und variablen Bestandteil
  • Evtl. Bonuszahlungen
  • Anzahl der Urlaubstage
  • Gewährte Sonderleistungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Firmenwagen, Unfallversicherung, Direktversicherung, Betriebliche Altersvorsorge, vermögenswirksame Leistungen, Übernahme von Umzugs- und Maklerkosten, Dienstwohnung
  • Hinweise auf evtl. Zusatzvereinbarungen, die mit Beginn des Arbeitsverhältnisses wirksam werden

Weitere wichtige Punkte im Arbeitsvertrag, die es zu beachten gilt

  • Hinweise auf die Geltung von Betriebsvereinbarungen, wenn für das Unternehmen keine Tarifbindung besteht
  • Regelungen für Reisetätigkeiten und deren Abgeltung
  • Regelungen über Verbesserungsvorschläge und Erfindungen
  • Regelung und Absicherung im Krankheitsfall
  • Genehmigungspflicht für Nebentätigkeiten
  • Unterzeichnung der Schweigepflicht
  • Kündigungsfristen
  • Regelungen bei Vertragsauflösung
  • Freistellungsklausel bei Kündigung
  • Rückgabe von Arbeitsmitteln und Unterlagen bei Kündigung
  • Unterschrift beider Vertragspartner mit Datum des Abschlusses

Weil es für die Gestaltung von Arbeitsverträgen keine gesetzlich geregelten Mindeststandards gibt, haben sich in Unternehmen aus der Erfahrung heraus spezifische Vertragsstandards entwickelt, die den jeweiligen Erfordernissen entsprechen. Sollte ein bestimmter Verhandlungsgegenstand Ihres Gesprächs nicht im Arbeitsvertrag enthalten sein, sollten Sie um Nennung im Vertrag oder in einem Vertragszusatz bitten.

Zu Ihrer Absicherung gelten für nicht vertraglich geregelte Themen die tariflichen oder gesetzlichen Bestimmungen.

Mit einem konkreten Vertragsangebot haben Sie am Ende des gesamten Bewerbungsprozesses noch einmal die volle Kontrolle über die Situation. Nehmen Sie sich die Zeit, um abzuwägen, ob Sie ein Angebot für den richtigen Job beim richtigen Arbeitgeber erhalten haben.

Übrigens befristen Arbeitgeber häufig ihr Vertragsangebot für einen konkreten Zeitraum. Erhalten sie innerhalb dieser Zeit keine Zusage von Ihnen, wird das Angebot unwirksam. Üblich ist allgemein eine Bedenkzeit von ungefähr einer Woche. Diese sollten Sie nicht überschreiten, wenn Sie das Angebot annehmen möchten.

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