Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Gleichstellung fordern

Gleichstellung fordern: Eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist nur dann möglich, wenn alle anfallenden Arbeiten wirklich gleichgestellt werden. In vergangenen Jahrhunderten wurden schwangerschaft und Säuglinge als fast ständige "Behinderung" der Frau gewertet. Diese Behinderung wurde dann als Legitimation für eine fehlende Gleichbehandlung in der Gesellschaft angeführt.

Für die heutige Zeit sollte eine solche Einschätzung längst überholt sein. Als Grund für ein Weiterbestehen einer gesellschaftlich noch immer relativ fest verankerten Arbeitsteilung, eine Behinderung der Frau durch Schwangerschaft und Säugling nicht mehr angeführt werden.

Gleichstellung fordern bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Die Geburtenrate in Deutschland liegt im Durchschnitt bei nur 1,4 Kindern, also häufig bei nur ein oder zwei Kindern pro Familie bzw. pro Frau. Von einer ständigen Behinderung kann somit keine Rede mehr sein. Dennoch sollte nicht darüber hinweg gesehen werden, dass die Frauen durch ihre Geburten noch immer einen enormen gesellschaftlichen "Dienst" leisten.

Die Tatkräftigkeit einer Gesellschaft ergibt sich schließlich aus der Anzahl ihrer Mitglieder. Die Natur hat es nun einmal so vorgesehen, dass jedes Mitglied unserer Gesellschaft von einer Frau geboren wird.

Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch Anerkennung der prinzipiellen Austauschbarkeit der Geschlechterrollen
Zwar ist das Stillen, wie das Gebären, eine besondere Fähigkeit der Frauen, jedoch ist durch die "Flaschenernährung", die heute bedenkenlos möglich ist, eine Alternative gegeben. Prinzipiell können hierdurch auch die Väter den Hunger ihres Kindes "stillen". Nicht das angeblich weibliche "Feingefühl", sondern vor allem das Stillen fixiert die Babys auf ihre Mütter. Säuglinge könnten sich durchaus auch auf eine männliche Bezugsperson konzentrieren.

Erziehungsverantwortung zu übernehmen, ist nicht nur Sache des Geschlechts. Männer und Frauen können gleichermaßen Erziehungsverantwortung übernehmen. Inzwischen kann das Elterngeld ja auch von beiden beantragt werden. Leider liegt es noch immer häufig im Interesse der Väter, sich hieran nicht oder nur wenig zu engagieren. Um diesen Umstand zu vertuschen, wird dann von "natürlicher weiblicher Sensibilität" gesprochen.

Einem Austausch der Geschlechterrollen von Frau und Mann steht rein äußerlich betrachtet kaum etwas entgegen. Einerseits können Frauen inzwischen genauso erwerbstätig sein wie Männer, andererseits könn(t)en Männer nahezu alle (bis auf das Stillen) häuslichen Pflichten ebenso erledigen wie ihre Frauen.

Prinzipiell sind die irgendwann einmal zugeteilten Tätigkeitsbereiche von Frau und Mann theoretisch austauschbar. Wenn dem so ist, dann sollten sie auch gleichberechtigt und vor allem gleichwertig sein. Doch leider unterscheidet sich die Praxis von der Theorie!

Vereinbarkeit von Beruf und Familie durch gleiche Anerkennung und Gleichberechtigung
Noch immer fällt es, trotz der einleuchtenden theoretischen Basis, in der Gesellschaft sehr schwer, eine wirkliche Gleichberechtigung der Geschlechter zu leben. Erklärungen hierzu finden sich dann, wenn die rechtliche und gesellschaftliche Gleichstellung von Mann und Frau betrachtet wird.

Lesen Sie hierzu auch die Reihe zur Emanzipation.