Reisekostenerstattung für Lehrer

Gemeinsam im Klassenverband ist man unterwegs, lernt neue Orte kennen und verbringt Freizeit miteinander. Klassenfahrten verbinden so Spaß und Abenteuer mit pädagogischen Zielen. Dabei ist gesetzlich geregelt, dass kein Schüler aufgrund einer finanziellen Notlage von der Teilnahme an der Klassenfahrt ausgeschlossen werden darf. Das ist klar! Doch wie sieht es da eigentlich bei den Lehrern aus?

Lange Zeit mussten Lehrer die Kosten für Klassenfahrten vollständig oder zumindest zu einem großen Teil selbst tragen. Dabei gehören die Vorbereitung und Durchführung von Klassenfahrten zu den dienstlichen Pflichten eines Lehrers. Somit sind Klassenfahrten Dienstreisen und müssen nach dem Bundesreisekostengesetz auch als solche behandelt und erstattet werden. Ausgaben für Fahrt, Unterkunft, Verpflegung, Eintrittsgelder und dergleichen sind dadurch abgedeckt.

Keine Erstattungen für Klassenfahrten

Leider sah es in der Praxis bisher anders aus. Oftmals sind Lehrkräfte auf ihren Kosten für die Klassenfahrt sitzen geblieben. Die Budgets der Schulen sind knapp. Das bedeutet in den meisten Fällen leider, dass Klassenfahrten entweder gar nicht stattfinden können, oder Lehrer mehr oder weniger freiwillig auf die Erstattung ihrer Kosten verzichten.

Viele Lehrer geraten hier in eine Zwickmühle. Kein Pädagoge will ’schuld‘ daran sein, dass seine Klasse nicht verreisen kann. Auf der anderen Seite kommt bei einem Verzicht auf die Kostenerstattung in einem durchschnittlichen Dienstleben schon ein kleines Vermögen zusammen, das aus eigener Tasche gezahlt werden muss.

Es ist offensichtlich, dass Klassenfahrten für Lehrer keine Freizeit sind. Im Gegenteil – sie sind mehrere Tage lang rund um die Uhr für eine Schülergruppe verantwortlich. Sie haben die Aufsichtspflicht wahrzunehmen, sie helfen bei allen Notlagen, sie planen Aktivitäten. Unterm Strich bedeutet die Tatsache, dass Kosten für Klassenfahrten oftmals nicht erstattet werden, dass Lehrer für die Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben bezahlen.

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Lehrer ziehen vor Gericht

Viele Lehrer können und wollen diese Kosten nicht mehr selbst tragen und begannen, gegen diese Vorgehensweisen gerichtlich zu klagen. Dadurch wurde diese Problematik auch zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Urteile verschiedener Landesarbeitsgerichte und schließlich das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes, das die Klausel für den ‚freiwilligen‘ Verzicht auf Kostenerstattung für nicht rechtmäßig erklärte, sorgten für bundesweit für heftige Diskussionen und ein breites Echo in der Presse.

Die Lage in den 16 Bundesländern

Eine Klassenfahrt kostet im Durchschnitt 200 bis 300 Euro pro Person. Üblicherweise begleiten zwei Lehrkräfte eine Klassenfahrt, die ein Recht auf die Erstattung ihrer Kosten haben.

Fallbeispiel: Das Land Baden-Württemberg hat für das Jahr 2013 einen Gesamthaushalt von 40.736.700.000 € angesetzt, wovon dem Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 9.485.804.100 € zur Verfügung stehen. Für Dienstreisen, zu denen Jahresausflüge, Schullandheimaufenthalte und dergleichen gehören, sind 3.073.300€ veranschlagt. Das sind gerade einmal 0,0075% des Gesamtetats des Bundeslandes. Bei insgesamt 4947 Schulen in Baden-Württemberg bleiben jeder Schule im Schnitt 621,25 € übrig.

Verteilung der Budgets nach Schultypen

In der Regel werden an Grundschulen nur Wandertage und keine mehrtägigen Klassenfahrten durchgeführt. Diese fallen finanziell weniger ins Gewicht, wodurch der Etat eines Landes für die Kostenerstattung zugunsten weiterführender Schulen umgelagert werden kann. In den meisten Fällen werden alle Reisekosten, die mit außerschulischen Veranstaltungen zusammen hängen, aus einem Topf bezahlt. Die Verteilung der Mittel auf die Schulen wird separat geregelt.

In 16 verschiedenen Bundesländern gibt es auch 16 verschiedene Verwaltungsvorschriften, Erlässe und Dienstordnungen, die alle Rahmenbedingungen einer Klassenfahrt regeln. In einer PDF-Datei hat Ihnen Herolé Reisen die verschiedenen Richtlinien und weitere Informationen über bekannte Etats und bisher gefällte Urteile zusammengestellt: Hier geht’s zum Download.