Hausfrauen sind kaum abgesichert
Früher konnten die Großeltern in einem solchen Fall einspringen. Dies ist heute in vielen Fällen nicht mehr möglich, da die Familien aufgrund der Arbeitsmobilität weit voneinander getrennt leben. Zudem sind Großeltern heute selbst sehr mobil und gestalten ihres Leben, wobei sie zunehmend nicht mehr bereit oder nicht mehr in der Lage sind, bei den Kindern auszuhelfen.
Bei einer Krankschreibung der Mutter helfen nur die Familienurlaubstage des Mannes und das Recht auf eine von der Krankenkasse bezahlte Haushilfe. Doch in der Praxis erweisen sich beide Möglichkeiten häufig als schwierig.
Was ist, wenn die Hausfrau ausfällt?
Familienurlaubstage sind schnell aufgebraucht. Hinsichtlich der Möglichkeit eine Haushilfe zu beanspruchen, wissen entweder viele Frauen davon nichts oder sie scheuen den für die Beantragung nötigen aufwendigen Schriftverkehr.
In einem Krankheitsfall, der ja meist unerwartet eintritt, ist es zudem schwierig, kurzfristig eine Haushilfe zu finden. Vielerorts bieten kirchliche Institutionen einen Hilfsdienst für Familien an. Dieser ist jedoch in vielen Fällen völlig überlastet. Ein Tipp hierzu: Mütter und/oder Freundinnen können sich gegenseitig Hilfestellung geben.
Hilfe für einen Haushalt kann entlohnt werden
Allzu häufig scheuen sich Frauen, ihre viele Arbeit jemand anderem zuzumuten. Frauen können jedoch ihr Gewissen dadurch beruhigen, dass sie ihrer Freundin diese Zumutung entlohnen können. Durch die von der Krankenkasse gegebene Möglichkeit der Übernahme der Kosten für eine notwendige Haushaltshilfe, kann die Hilfe der Freundin auch einen Gegenwert erhalten.
Im Krankheitsfall sollten sich die Mütter ihre Krankheit von ihrer Ärztin oder dem Arzt durch ein Attest bestätigen lassen. Sie sollten ihre Kinder und die Hausversorgung einer Freundin übergeben und sich ins Bett begeben. Die Erstattung der Kosten sollten dann bei der Krankenkasse beantragt werden. Auch bei Hausfrauen können verschleppte Krankheiten zu schwerwiegenden Folgen führen. Dies sollte man bedenken und das indirekte Recht auf einen Krankenschein nutzen.