Das Zölibat abschaffen oder lockern?

Das Zölibat abschaffen oder lockern? Lassen der Vorstoß von CDU-Politikern und die Antwort der deutschen Bischöfe Hoffnungen zu? Die immer wieder aufflammende Diskussion um die Notwendigkeit des Zölibats ist neu entfacht. Der Verweis der deutschen Bischöfe auf eine Diskussion dieses Themas nach dem Papstbesuch im September, lassen Hoffnungen keimen.

Was versteht man unter Zölibat?
Das oder der Zölibat (beide Formulierungen sind korrekt) bezeichnet die aus religiösen Gründen gewählte Ehelosigkeit bzw. die Verpflichtung zur sexuellen Enthaltsamkeit durch die Priester.

Eine Verpflichtung zum Enthaltsamkeitszölibat war bereits früh in der christlichen Kirche gegeben. Allerdings entwickelte sich das rechtlich verbindliche Ehelosigkeitszölibat erst im 11. und 12. Jahrhundert. Seit 1139 besagt das katholische Kirchenrecht, dass mit der kirchlichen Weihe zum Diakon die Verpflichtung zum Zölibat beginnt.

Ein späterer Versuch zur Eheschließung führt zum Verlust der jeweiligen kirchlichen Ämter und zur Exkommunikation (Ausschluss aus der Kirche). Mit dem Ausschluss aus der Kirche und der damit verbundenen Rückversetzung in den Laienstand endet das Zölibat.

Zölibat abschaffen: Papst kann in Ausnahmefällen Pflicht aufheben
Das Kirchenrecht besagt auch, dass verheiratete grundsätzlich nicht zum Priester geweiht werden dürfen. Allerdingt ist es möglich, dass auf Antrag eines Bischofs, der Papst in Ausnahmefällen von diesem Weihehindernis freisprechen kann. Dies ist bereits mehrfach geschehen, zum Beispiel, wenn evangelische oder anglikanische Geistliche zur römisch-katholischen Kirche konvertierten.

Sowohl die späte kirchenrechtliche Festlegung als auch die Möglichkeit von Ausnahmeregelungen verdeutlichen, was auch von hohen Kirchenvertretern schon betont wurde: das Zölibat ist kein göttliches Gebot. Das Zölibat ist eine kirchenrechtliche, keine dogmatische Regelung.

Theologisch ist das Zölibat nicht notwendig!
Wenn man über eine Abschaffung oder Lockerung des Zölibats diskutiert, so sollte man beachten, dass das Zölibat im 12. Jahrhundert auch auf Drängen der Laien im Rahmen einer innerkirchlichen Reformbewegung, im Kirchenrecht verankert wurde. Durch diesen Sachverhalt erhält die Aussage des Bundestagspräsidenten Norbert Lammer, dass die Laien eine Diskussion anregen müssten, wenn dieses Thema von Seiten der Amtskirche nur zögerlich behandelt würde, besondere Bedeutung.

Zölibat abschaffen, weil die Kritik wächst?
Wer die Debatte über das Zölibat seit den 70er Jahren des vorigen Jahrhunderts aufmerksam verfolgt hat, wird sich des Eindrucks nicht erwehren können, dass die Kritik am Zölibat wächst und die Akzeptanz zunehmend schwindet.

Die Nachwuchssorgen der katholischen Kirche äußern sich in den Gemeinden immer deutlicher. Es gibt zu wenige, die zum Zölibat bereit sind. Die Gewährleistung theologisch notwendiger Rituale, wie die Durchführung der sonntäglichen Messe, gerät hierdurch in Bedrängnis. Somit sind durch das Zölibat Grundlagen des religiösen Glaubens in Gefahr, was nicht im Sinne der Kirche sein kann. Daneben geriet das Zölibat im Zusammenhang der Missbrauchsfälle in die Diskussion.

Nicht in allen Kirchen der katholischen Weltkirche gibt es das Zölibat
Die Gemeinschaft der katholischen Weltkirche umschließ auch Kirchen, in deren religiöser Praxis das Zölibat nicht vorgeschrieben ist – warum sollte es somit nicht möglich sein, das Zölibat auch hinsichtlich weiterer kirchlicher Kreise zu lockern?

In der Stellungnahme der deutschen Bischöfe zur Forderung der CDU-Politiker wird einerseits darauf hingewiesen, dass eine Diskussion um das Zölibat vor dem Besuch des Papstes im September in Deutschland nicht sinnvoll erscheint – dies eröffnet die Perspektive, danach eine Offenheit hierfür vorzufinden.

Gleichsam wird darauf hingewiesen, dass es in den kommenden Jahren Gelegenheiten geben wird, das schriftlich vorgetragene Anliegen der Politiker, eine Lockerung der Regelungen des Zölibats, zu diskutieren. Es besteht somit Hoffnung!