Ausländische Ausbildungsabschlüsse anerkennen lassen

Wenn Sie Ihren Ausbildungs- oder Hochschulabschluss im Ausland gemacht haben, erleichtert ein neues Gesetz jetzt, diesen in Deutschland anerkennen zu lassen. So steigern Sie die Chancen, hier in Ihrem erlernten Beruf tätig zu werden.

Viele Branchen und Unternehmen werben aufgrund des in Deutschland vorhandenen Fachkräftemangels um neue Mitarbeiter aus dem Ausland. Problematisch ist dabei bisher oft die Vergleichbarkeit der im Heimatland erworbenen schulischen und beruflichen Qualifikation. Zu unterschiedlich und zu vielfältig sind die Ausbildungsgänge, als dass ein Mitarbeiter der Personalabteilung oder ein Unternehmer im Einzelfall beurteilen könnte, ob mit dem vorgelegten Abschluss die Anforderungen der zu vergebenden Position erfüllt werden.

In sogenannten reglementierten Berufen (z. B. Ärzte, Psychotherapeuten, Krankenschwestern) ist eine Berufstätigkeit in Deutschland sogar nur mit der Anerkennung der ausländischen Ausbildung möglich.

Anerkennungsgesetz enthält Rechtsanspruch auf Überprüfung

Das seit
dem 1.4.2012 geltende Anerkennungsgesetz enthält einen Rechtsanspruch
auf Überprüfung der ausländischen Berufsqualifikation auf
Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Dies gilt auch für alle
Ausbildungsberufe im dualen System, so dass beispielsweise ermittelt
werden kann, ob jemand, der eine Ausbildung in einer tschechischen
Bäckerei die gleiche Qualifikation erworben hat, wie jemand, der in
Deutschland eine Bäckerlehre absolviert hat.

Für alle Staatsangehörigkeiten offen

Die Anerkennung von Abschlüssen beschränkt sich nicht auf die Staaten der Europäischen Union. Weltweite Schul-, Hochschul- und Ausbildungsabschlüsse werden nun überprüfbar und erleichtern die Chancen auf dem Arbeitsmarkt.

Überprüfung innerhalb von drei Monaten

Das Gesetzt sieht eine maximale Bearbeitungszeit von drei Monaten vor. Anträge auf Überprüfung sind gebührenpflichtig, wobei eine Befreiung in Einzelfällen möglich ist. Die Höhe der Gebühren ist ebenfalls einzelfallabhängig.

So funktioniert das Anerkennungsverfahren

Zuständig sind in vielen Fällen die örtlichen Industrie- und Handelskammern, bei reglementierten Berufen i.d.R. die Länderbehörden. Sie prüfen, ob es wesentliche Unterschiede zwischen der angegebenen Qualifikation und dem deutschen Abschluss gibt. Auch im Ausland erworbene Berufspraxis wird berücksichtigt.

Am Ende steht die Anerkennung der Gleichwertigkeit. Kann diese nicht festgestellt werden, erfolgt eine Darstellung der Qualifikation und eine Beschreibung der Unterschiede zum deutschen Abschluss. Dieser Bescheid erleichtert Bewerbern, ihre Qualifikation deutschen Arbeitgebern darzustellen. Bei reglementierten Berufen ermöglicht die Aufstellung die Durchführung von Anpassungsmaßnahmen, damit im Nachhinein eine Gleichwertigkeit erlangt werden kann, die dann Voraussetzung für die Tätigkeit in einem reglementierten Beruf darstellt.

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Anerkennung

Um Ihren Antrag prüfen zu können, sollten Sie eine Übersicht Ihrer Ausbildungsgänge und Ihrer bisherigen Berufstätigkeit, einen Nachweis Ihres Ausbildungsabschlusses und sonstige Nachweise zu Weiterbildungen bereithalten. Diese Unterlagen müssen in deutscher Sprache angefertigt, bzw. von öffentlich bestellten Übersetzern in Deutsch übertragen worden sein. Ob Sie einfache oder beglaubigte Kopien oder Originale benötigen, entscheidet jeweils die zuständige Stelle, die den Antrag bearbeitet.

Wer profitiert vom Anerkennungsgesetz?

Geschätzt wird, dass ca. 300.000 Menschen in Deutschland ihren ausländischen Abschluss anerkennen lassen können und damit Chancen auf eine höherwertige Beschäftigung haben. Sollten Sie einen ausländischen Abschluss haben, können Sie jetzt auf die zuständigen Stellen zugehen und die Prüfung auf Gleichwertigkeit beantragen. Im Anerkennungsportal im Internet können Sie für Ihren Beruf oder Ihre Ausbildung konkrete Informationen über die Ihnen zustehenden Möglichkeiten und die für Sie zuständigen Stellen erfahren.