Die Unfallversicherung: Die Unbekannte der Sozialversicherungen

Viele Arbeitnehmer wissen nicht, dass neben den Sozialversicherungen, die sie jeden Monat auf ihrer Verdienstabrechnung als Abzüge sehen, noch eine weitere existiert: Die gesetzliche Unfallversicherung.

Die gesetzliche Unfallversicherung wird auch als fünfte Säule der Sozialversicherung bezeichnet. Sie ist ausschließlich durch die Arbeitgeber finanziert und daher für die Arbeitnehmer oft unbekannt. Dabei begleitet sie den Mitarbeiter während seines ganzen Berufslebens, im Betrieb und auf dem Weg zur Arbeit.

Wer steht hinter der Unfallversicherung?
Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung gliedern sich indes auf in die gewerblichen Berufsgenossenschaften, die landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Welche Unfallversicherung für Sie zuständig ist, können Sie durch Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Ihre Personalabteilung erfahren.

Wer ist durch die Unfallversicherung versichert?
Alle Arbeitnehmer sind während der Ausübung ihrer Tätigkeit, aber auch auf Dienstreisen und auf dem Weg von und zur Arbeitsstätte versichert. Dies gilt auch für Auszubildende und kurzzeitig Beschäftigte.

Was versichert die Unfallversicherung?
Der Unfallversicherungsschutz erstreckt sich auf Arbeitsunfälle und Unfälle, welche sich auf dem Weg zu oder von der Arbeit ereignen sowie auf Berufskrankheiten. Als Berufskrankheit werden bestimmte Erkrankungen anerkannt, die entstehen, weil die Betroffenen durch ihre Arbeit überdurchschnittlichen gesundheitsschädigenden Einwirkungen ausgesetzt sind

Leistungen der Unfallversicherung
Das Wichtigste nach Eintritt eines Versicherungsfalls ist die Wiederherstellung der Gesundheit und die Wiedereingliederung in Arbeit und Gesellschaft. Hierfür erbringen die Träger der Unfallversicherung Leistungen im Rahmen der medizinischen Rehabilitation, der Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben und Leistungen zur finanziellen Absicherung, zum Beispiel im Rahmen einer Unfallrente.

Unfallversicherung präventiv
Die Unfallversicherungen arbeiten mit Krankenkassen und Unternehmen zusammen, um vorbeugend gegen Arbeitsunfälle und beruflich bedingte Erkrankungen zu wirken.

Tipp: Lassen Sie jeden Arbeitsunfall registrieren, auch wenn es nicht zu einer Krankschreibung kommt. Nur so können Sie im Falle von Spätfolgen nachweisen, dass gegebenenfalls ein Ereignis im Betrieb der Auslöser für Ihre Beschwerden war.