Welche gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelten im Verein?

Falls Sie es zum Jahreswechsel noch nicht geschafft haben, sollten Sie spätestens zum Frühjahr Ihre Vereinsunterlagen durchgehen und Papiere entsorgen, die nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist entsorgt werden dürfen. Für verschiedene Unterlagen gelten auch verschiedene Fristen.

Wieso sollten Sie Unterlagen entsorgen?

Um Platz in Ihren Schränken zu schaffen! Bei den Papiermassen, die sich im Laufe der Zeit ansammeln, würden Sie den Überblick verlieren und irgendwann Fehler in der Buchhaltung machen oder gar im Chaos ertrinken.

Je nach Dokument gelten verschiedene gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Ihre Vereinsunterlagen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie die Dokumente getrost entsorgen, um ökonomisch und übersichtlich arbeiten zu können.

Welche gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gelten für welche Unterlagen?

Schnappen Sie sich den Schatzmeister und den Schriftführer Ihres Vereins und machen Sie sich ans Werk. Bücher, Journale, Kontenaufzeichnungen, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse dürfen Sie entsorgen, nachdem Sie sie zehn Jahre aufbewahrt haben. Lohnkonten und die dazugehörigen Unterlagen dürfen Sie ebenso wie Unterlagen für die Besteuerung und Geschäftsbriefe nach sechs Jahren entsorgen. Für alle sonstigen Unterlagen gilt eine gesetzliche Aufbewahrungsfrist von drei Jahren.

Wann beginnt die gesetzliche Aufbewahrungsfrist?

Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist beginnt immer zum Ende des Kalenderjahres. So dürfen Sie beispielsweise Unterlagen zum Jahresabschluss 2012, den Sie 2013 erstellen, Ende 2024 entsorgen. Die Frist beginnt mit dem Schluss des Jahres 2013 – dann laufen die 10 Jahre.