von experto.de Redaktion, veröffentlicht in Verein
Namenslisten auf der Vereinshomepage: Der Fall
Ein Sportverband veröffentlichte regelmäßig die Namen der aufgrund von Feldverweisen gesperrten Spieler. Ein Betroffener sah sich in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und klagte - erfolglos. Die Richter des Oberlandesgerichts (OLG) Karlsruhe entschieden, dass die Auslegung oder Veröffentlichung einer solchen Namensliste in den Schutzbereich des Rechts auf Meinungsfreiheit gehört - sofern ausschließlich Tatsachen genannt werden (OLG Karlsruhe vom 30. Januar 2009, Az. 14 U 131/08).
Die Richter begründeten ihre Entscheidung dadurch, dass andere am Spielgeschehen teilnehmende Vereine ein begründetes Interesse daran haben zu erfahren, welche Spieler gesperrt sind.
Nicht nur die Vereinshomepage ist Stein des Anstoßes
Die vereinsinterne Weitergabe von Mitgliederlisten ist weit verbreitet, um die Kommunikation zu erleichtern. Besonders dann, wenn persönliche Verbundenheit oder die Pflege persönlicher oder geschäftlicher Kontakte zum Vereinszweck gehört. Problematisch ist das Verteilen von Namenslisten dann, wenn es sich um sozial oder medizinisch orientierte Vereine oder Selbsthilfegruppen handelt, deren Mitglieder mit der Verbreitung von Namenslisten nicht immer einverstanden sind.
Auch in größeren Vereinen, deren Mitglieder sich nicht alle persönliche kennen, können einzelne Mitglieder sensibel auf die Weitergabe von Namenslisten oder Kontaktdaten reagieren. Sie sollten Ihre Mitglieder darauf aufmerksam machen, dass ihre Namen auf Wunsch nicht weitergegeben werden. Auf der sicheren Seite sind Sie, wenn Sie die "Weitergabe von Mitgliederdaten an Vereinsmitglieder" in die Datenschutzerklärung der Vereinssatzung aufnehmen. Davon unberührt bleiben jedoch Ergebnisse aus Ligaspielen und Vereinsturnierergebnisse.
Vereinshomepage: Schriftliche Einwilligung ist erforderlich
Für eine Veröffentlichung der Mitgliederdaten auf der Vereinshomepage brauchen Sie von den Mitlgliedern eine schriftliche Einwilligungserklärung und eine Angabe, welche Daten Sie veröffentlichen dürfen. Diese Einwilligung kann das Mitglied jederzeit zurückziehen.
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| Handbuch für den VereinsVorsitzenden | Verein & Vorstand aktuell | Praxishandbuch Sozial Management |
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