von Jürgen Buß, veröffentlicht in Verein
Nein, sagt das Vereinsrecht. Ihre rauchenden Vereinsmitglieder glauben jedoch im Verein nicht der Öffentlichkeit anzugehören. Streitigkeiten entbrennen dann oft zwischen Nichtrauchern und Rauchern. Ein Verein ist eine öffentliche Institution, erst recht wenn er gemeinnützige Ziele verfolgt. Ein Verein ist auch für die Gesundheit seiner Mitglieder verantwortlich.
Beispielsweise ist Jugendlichen unter 18 Jahren, seit dem 1. September 2007 durch Jugendschutzgesetzänderungen, generell das Rauchen in der Öffentlichkeit untersagt. Darauf sollten Sie auf dem Vereinsgelände besonders achten!
Führen Sie in Ihrem Verein, dem Gesetzgeber gemäß, klare Tabakkonsum- Richtlinien ein. Sie ersparen sich weitere unnötige Mitglieder-Streitereien um das Vereinsrecht und behördliche Unannehmlichkeiten.
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| Handbuch für den VereinsVorsitzenden | Verein & Vorstand aktuell | Praxishandbuch Sozial Management |
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