Vereinsnamen: Darauf müssen Sie achten

Vereinsnamen tragen die Identität und Individualität Ihres Vereins in die Öffentlichkeit. Die Wahl und Führung der Vereinsnamen ist durch die Verfassung geschützt, sowohl Namenskern und Namenszusatz. Aber dadurch müssen Sie auch bestimmte Regelungen bei der Namenswahl beachten.

Vereinsnamen: Namenskern und Namenszusatz
Heißt ein Verein beispielsweise: "Kölner Basketballclub von 1980", so ist "Basketballclub" der Namenskern, "Kölner" und "von 1980" sind Namenszusätze. Die Vereinssatzung muss den Namen des Vereins enthalten (§ 57 Abs. 1 BGB), zum Beispiel so: Der Name des Vereins lautet "Turnverein Muffendorf von 2010".

Vereinsnamen: Verwechslungsgefahr ausschließen
Sie müssen bei der Wahl von Vereinsnamen darauf achten, dass sich der Name Ihres Vereins von bereits bestehenden Vereinen am Ort deutlich unterscheidet. Ist diese Unterscheidbarkeit nicht vorhanden, kann es sein, dass eine Eintragung ins Vereinsregister abgelehnt wird. Auch wenn das Registergericht die Eintragung nicht zurückweist, kann es bei Verwechslungsgefahr dazu kommen, dass ein bereits vorhandener Verein gegen Ihren Verein gerichtlich vorgeht, damit der neue Verein seinen Namen ändern muss.

Vereinsnamen: Die Namenszusätze
Die Registergerichte sind bei Namenszusätzen sehr genau. Der Zusatz darf nicht über Art und Größe des Vereins, die Zusammensetzung seiner Mitglieder oder sonstige Verhältnisse des Vereins in die Irre führen.

Nicht zulässig bei Vereinsnamen ist es beispielsweise, wenn

  • ein Verein sich als Verband bezeichnet, obwohl er keinen Zusammenschluss von mehreren Vereinen darstellt.
  • sich ein Verein "Aktionsgemeinschaft Deutscher Dirigenten" nennt, obwohl die Mehrzahl der Mitglieder keine Dirigenten sind.
  • ein Verein sich als Stiftung bezeichnet, obwohl er nicht Verwalter eines gestifteten Vermögens und Vollstrecker des Stifterwillens ist.
  • der Verein im Namenszusatz eine Zahl führt, bei der es sich nicht um das tatsächliche und damit allein zulässige Gründungsjahr handelt (zum Beispiel: Turnverein Muffendorf von 1970, wenn das Gründungsjahr 2010 ist).
  • ein regionaler Verein sich "Internationaler Turnclub" nennt.

Der Name eines Sponsors wird bei manchen Vereinsnamen als Namenszusatz geführt. Bevor Sie sich dafür entscheiden, müssen Sie sich beim zuständigen Landes- oder Fachverband erkundigen, ob das Führen eines Firmennamens im Vereinsnamen durch die Verbandssatzung gestattet ist.