Vereinsrecht: Warum sollte ich einen Verein gründen?

Wenn ich mich engagieren will, warum sollte ich dann einen Verein gründen? Warum es nützlich sein kann und welche Vorteile es Ihnen bringt, beschreibt folgender Artikel.

Verein gründen: Geht es nicht auch ohne?
"Gemeinsinn", "Besser leben mit dem Nächsten", "Miteinander 2011" – wer will sich diesen Wünschen unserer Bundeskanzlerin und des Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg in ihren jeweiligen Neujahrsansprachen verschließen. Schon heute ist jeder dritte Deutsche in einem Sportverein und der ADAC ist mit 14 Mio. Mitgliedern der größte Verein. Nur die Engländer und Holländer sind noch größere Vereinsmeier. Aber wozu soll das gut sein? Geht es nicht auch ohne Verein?

Warum es sich lohnt, einen Verein zu gründen
Na klar geht es auch ohne einen Verein zu gründen, aber man verliert dann einige Vorteile, die der Gesetzgeber geschaffen hat, um ehrenamtliche Arbeit zu fördern. Erstmal bietet der Verein Schutz für das Vermögen desjenigen, der sich engagiert. Denn jedem, der etwas tut, können Fehler unterlaufen, und wenn es zum Schaden bei einem anderen führt, dann haftet der Verursacher mit seinem ganzen Vermögen, auch wenn er noch so gutwillig gehandelt hat.

Selbst wenn er kein eigenes Vermögen hat, handelt er sich Schulden ein, die er möglicherweise über einen langen Zeitraum abstottern muss. Selbstverständlich kann man sich versichern. Helfen Sie aber z. B. einem Freund beim Umzug, ersetzt nicht jede Haftpflichtversicherung Schäden, die bei einer solchen Gefälligkeitsleistung entstehen. 

Gründen Sie jedoch einen Verein oder werden Sie in einem tätig, handeln Sie als Vereinsmitglied und der Verein haftet mit seinem Vereinsvermögen. Denn er ist eine juristische Person, wenn er ins Vereinsregister beim Amtsgericht eingetragen ist. Auch wenn das Vereinsvermögen nicht ausreicht, um den Schaden zu bezahlen, haften nicht Sie, sondern der Verein muss Insolvenz anmelden und die Gläubiger erhalten dann nur eine Quote.

Verein gründen – warum gleich vom schlimmsten Fall ausgehen?
Viel interessanter sind die steuerlichen Vorteile, die ein Verein beim Finanzamt genießt, wenn er als gemeinnützig anerkannt ist und sich auch so verhält. Denn der Mensch als Einzelperson – man sagt auch natürliche Person – kann keine Spendenbescheinigungen ausstellen, auch wenn er sich noch so edel und selbstlos verhält. Alle Einkünfte sind zu versteuern, jeder zahlt Lohn- bzw. Einkommensteuer und kann Ausgaben für eigenes wohltätiges Tun nicht von seiner eigenen Steuer absetzen.

Wenn Sie jedoch einen Verein gründen oder Ihr Geld jemandem geben, der dafür eine Spendenbescheinigung (jetzt auch Zuwendungsbescheinigung genannt) ausstellen kann, sieht das schon ganz anders aus. Eine Spendenbescheinigung darf aber nur eine juristische Person – eine Körperschaft – ausstellen. Normalerweise wird sie zur Körperschaft- und Gewerbesteuer veranlagt. Wenn sie sich aber gemeinnützig im Sinne der Abgabenordnung verhält, dann kann sie davon befreit werden.

Wie das funktioniert und in welchem Umfang Sie seit Neuestem Steuervorteile geltend machen können, wird in den kommenden Beiträgen behandelt:  

  • Wann kann ich Spenden von der Steuer absetzen?
  • Welche Beträge kann ich steuerbegünstigt spenden?
  • Wer haftet für Spendenbescheinigungen?
  • Wann darf wer im Verein Spendenbescheinigungen ausstellen?
  • Wer haftet wie bei Missbrauch von Spendenbescheinigungen?