Vereinsgründung: Idealverein oder wirtschaftlicher Verein?

Wenn die Überlegung gereift ist, dass sich eine Vereinsgründung lohnt, die erforderliche Anzahl von potenziellen Mitgliedern ermittelt ist und auch ausreichend Personen für die Vorstandsposten bereit stehen, ist die Frage zu klären, welche Vereinsform gewählt werden soll. Nachfolgend erfahren Sie die Unterschiede der Rechtsformen eines Idealvereins und eines wirtschaftlichen Vereins.

Die Rechtsform bei einer Vereinsgründung vornehmen

Zunächst ist es wichtig, für den zu gründenden Verein die richtige Rechtsform festzulegen. Hier spielt die Überlegung eine Rolle, gemeinsame Ziele und Interessen zu verfolgen und der Gemeinschaft Organisationsstrukturen zu geben, was in einem losen Zusammenschluss oft nicht realisierbar ist.

Dahinter sollte auch das Bestreben stehen, mit einer Vereinsgründung mittel- und langfristig neue Mitglieder zu gewinnen, um dem Vereinszweck eine breite Basis zu bieten.

Der Unterschied zwischen wirtschaftlichem Verein und Idealverein

Zunächst ist vor einer Vereinsgründung zu prüfen, ob die Verfolgung des Vereinszwecks vorrangig einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb erfordert oder ob die Rechtsform des Idealvereins gewählt werden kann. Ist der Vereinszweck auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet, beispielsweise im gastronomischen Bereich, so handelt es sich um einen "wirtschaftlichen Verein".

In der Regel geht es bei Vereinsgründungen um einen "Idealverein", also um einen Zusammenschluss von Personen, die gemeinsam konkrete Interessen verfolgen. Die Voraussetzung ist, dass über diese neue "juristische Person des Privatrechts" generell keine wirtschaftlichen Zwecke verfolgt werden. Das heißt aber nicht, dass der Idealverein keine finanzielle Grundlage haben darf. Allerdings darf diese finanzielle Grundlage nur Mittel zum Zweck sein. Von den erzielten Einnahmen wie Mitgliedsbeiträge, Spenden und Zuschüsse die dem Vereinsvermögen zufließen, darf keine Konkurrenz zu professionellen Marktanbietern bestehen.

Eingetragener und nicht eingetragener Verein?

Die Entscheidung zwischen einem rechtsfähigen und dem nichtrechtsfähigen Verein zu treffen, hängt davon ab, ob finanzielle Zuwendungen angestrebt werden. Bei einem rechtsfähigen, also eingetragenen Verein, ist dies der Fall, denn bei Behörden und öffentlichen Trägern wird sehr darauf geachtet, ob ein Verein das "e.V." führt.

Die Zuschussrichtlinien von Städten und Gemeinden sind meist so gestrickt, dass nur eingetragene Vereine in den Genuss von Zuwendungen kommen. Deshalb sollte vor einer Vereinsgründung sehr gut überlegt werden, die Form des rechtsfähigen Vereins zu wählen. Ganz davon abgesehen, dass es wegen der haftungsrechtlichen Seite vernünftiger ist, einen eingetragenen Verein zu gründen. Eine grundsätzliche Haftung gibt es bei einem e. V. für den Vorstand nicht. Daher haftet allein der Verein für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen.

Die einzelnen Schritte bei einer Vereinsgründung sind wichtig. Lesen hierzu auch folgende Artikel: